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Artikel 24 der Maschinenverordnung 2023/1230: die große Neuerung der digitalen Betriebsanleitung und wann Papier weiterhin Pflicht bleibt

Jordi Bassols
1 de julio de 2026
11 min read
Artículo 24 del Reglamento de Máquinas 2023/1230: la gran novedad de las instrucciones digitales y cuándo sigue siendo obligatorio el papel

Artikel 24 der Maschinenverordnung 2023/1230: die große Neuerung der digitalen Betriebsanleitung und wann Papier weiterhin Pflicht bleibt

Direkte Antwort: Artikel 24 der Verordnung (EU) 2023/1230 erlaubt dem Hersteller erstmals, die Betriebsanleitung in digitalem Format statt auf Papier bereitzustellen — eine Möglichkeit, die die Richtlinie 2006/42/EG nicht vorsah. Diese Möglichkeit unterliegt jedoch strengen Bedingungen: Der Hersteller muss an der Maschine selbst oder auf ihrer Verpackung angeben, wie auf die digitale Anleitung zugegriffen werden kann, ihre Verfügbarkeit während der gesamten vorgesehenen Nutzungsdauer der Maschine gewährleisten, und — der Punkt, der die meiste Verwirrung stiftet — muss dem Verbraucher auf Anfrage zum Zeitpunkt des Kaufs kostenlos eine Papierversion aushändigen. Die Anleitung muss in der bzw. den Amtssprachen des Mitgliedstaats abgefasst sein, in dem die Maschine in Verkehr gebracht wird. In diesem Artikel erklären wir genau, was sich gegenüber der vorherigen Richtlinie ändert und welchen Mindestinhalt Anhang III vorschreibt.

Die Verordnung (EU) 2023/1230, die ab dem 20. Januar 2027 vollständig anwendbar ist, führt die digitale Betriebsanleitung als Antwort auf eine Forderung der Industrie ein, die seit Jahren eine Reduzierung der mit komplexen Maschinen gelieferten Papiermenge verlangt, ohne dabei auf den Schutz des Nicht-Fachanwenders zu verzichten.

✓ Zitierfähige Definition:

Die Betriebsanleitung ist die Dokumentation, die der Hersteller zusammen mit der Maschine bereitstellen muss, auf Papier oder — seit der Verordnung (EU) 2023/1230 — in digitalem Format unter bestimmten Bedingungen, mit dem Mindestinhalt gemäß Anhang III, Nummer 1.7.4, abgefasst in der Amtssprache des Mitgliedstaats des Inverkehrbringens, und deren Fehlen oder Unzulänglichkeit es ausschließt, die Maschine als konform anzusehen, selbst wenn die übrigen technischen Anforderungen erfüllt sind.

Papier auf Anfrage, kostenlos, ohne Ausnahmen

Artikel 24 Absatz 3 verpflichtet den Hersteller, dem Verbraucher kostenlos eine Papieranleitung zur Verfügung zu stellen, wenn dieser sie zum Zeitpunkt des Maschinenkaufs verlangt. Diese Garantie besteht nicht für die übrigen professionellen Adressaten, für die der digitale Zugang der einzige Weg sein kann, wenn der Hersteller sich dafür entscheidet.

— Verordnung (EU) 2023/1230, Artikel 24 (ABl. L 165 vom 29.6.2023)

Was ändert sich wirklich gegenüber der Richtlinie 2006/42/EG?

Unter der Richtlinie 2006/42/EG musste die Betriebsanleitung stets auf Papier zusammen mit der Maschine ausgehändigt werden, ohne Ausnahme für ein digitales Format als Ersatz. Artikel 24 der Verordnung 2023/1230 bricht mit dieser Regel und erlaubt standardmäßig, dass die Anleitung in digitalem Format bereitgestellt wird, sofern die folgenden Bedingungen kumulativ erfüllt sind:

  • Klarer Hinweis auf die Zugangsmethode: Der Hersteller muss an der Maschine oder, wenn dies nicht möglich ist, auf der Verpackung oder in einem beigefügten Dokument angeben, wie auf die digitale Anleitung zugegriffen werden kann.
  • Format, das den Ausdruck ermöglicht: Die digitale Anleitung muss in einem Format bereitgestellt werden, das der Nutzer herunterladen und ausdrucken kann, nicht nur fragmentiert auf dem Bildschirm einsehbar.
  • Verfügbarkeit während der gesamten vorgesehenen Nutzungsdauer: Der Hersteller muss den Zugang zur digitalen Anleitung gewährleisten, solange die Maschine in Gebrauch ist, nicht nur während der handelsüblichen Garantiezeit.
  • Übermittlung sicherheitskritischer Informationen unabhängig vom rein digitalen Kanal: Wesentliche Sicherheitshinweise müssen ebenso übermittelt werden können, falls der digitale Zugang im Moment der Nutzung ausfällt.
  • Kostenlose Papierversion auf Verlangen des Verbrauchers: Ist der Adressat ein Verbraucher — keine im Rahmen ihrer Tätigkeit handelnde Fachperson —, muss er die Papierversion zum Zeitpunkt des Kaufs kostenlos verlangen können.

Darf ich einem gewerblichen Kunden nur digitale Anleitungen aushändigen?

Grundsätzlich ja, sofern die Bedingungen von Artikel 24 Absatz 2 erfüllt sind. Die in Artikel 24 Absatz 3 vorgesehene Garantie einer kostenlosen Papierversion auf Verlangen richtet sich speziell an Verbraucher, verstanden als natürliche Personen, die zu Zwecken handeln, die außerhalb ihrer beruflichen Tätigkeit liegen. Für Maschinen, die an herstellende Unternehmen, Werkstätten oder Industrieanlagen verkauft werden, kann sich der Hersteller für ein vollständig digitales Modell entscheiden, auch wenn in der Praxis viele Hersteller auch gewerblichen Kunden aus geschäftlichen Gründen und zur internen Nachverfolgbarkeit beim Kunden Papier auf Anfrage anbieten — nicht weil die Verordnung dies in diesem Fall vorschreibt.

1

Ermitteln Sie, ob der Endabnehmer Verbraucher oder Fachperson ist

Diese Einstufung bestimmt, ob die Garantie der kostenlosen Papierversion gemäß Art. 24 Abs. 3 einforderbar ist, und sollte im Verkaufskanal dokumentiert werden.

2

Kennzeichnen Sie an der Maschine oder Verpackung die digitale Zugangsmethode

Ein QR-Code oder eine dauerhaft auf dem Typenschild aufgedruckte Kurz-URL ist meist die gängigste und nachprüfbarste Lösung.

3

Richten Sie den Prozess zur Anforderung der Papierversion am Verkaufsort ein

Beim Verkauf an Verbraucher muss der Händler die kostenlose Anforderung der Papieranleitung noch vor Abschluss des Kaufs ermöglichen können.

4

Übersetzen Sie in die Amtssprache jedes Zielmarkts

Das digitale Format befreit nicht von der Übersetzungspflicht: Jede Sprachversion muss über denselben digitalen Kanal verfügbar sein.

5

Gewährleisten Sie den dauerhaften Fortbestand des digitalen Hostings während der Nutzungsdauer

Bedenken Sie, was passiert, wenn Sie Hosting-Anbieter oder Domain wechseln: Der auf der Maschine hinterlegte Link darf Jahre später nicht ins Leere führen.

Welchen Mindestinhalt muss die Anleitung haben, auf Papier oder digital?

Das Format — Papier oder digital — ändert nichts am Mindestinhalt, den Anhang III, Nummer 1.7.4, der Verordnung vorschreibt. Die Anleitung muss unter anderem enthalten: die Wiedergabe der EU-Konformitätserklärung oder gleichwertige Informationen zu ihrem Inhalt; die vorgesehenen Verwendungsbedingungen und die vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendungen; Montage-, Installations- und Anschlussanweisungen; Anweisungen zur Inbetriebnahme und Verwendung; Informationen über Restrisiken, die trotz der integrierten Schutzmaßnahmen bestehen bleiben; Wartungsanweisungen für den Benutzer sowie Angaben zu empfohlenen Ersatzteilen, sofern diese Gesundheit und Sicherheit betreffen; und gegebenenfalls die wesentlichen Merkmale der Werkzeuge, die an der Maschine montiert werden können.

AspektRichtlinie 2006/42/EGVerordnung (EU) 2023/1230
Zulässiges FormatNur PapierDigital als Standard, unter Bedingungen (Art. 24 Abs. 2)
Papier für VerbraucherImmer verpflichtendKostenlos auf Anfrage beim Kauf (Art. 24 Abs. 3)
SpracheAmtssprache des Staats des InverkehrbringensBleibt unverändert, auch im digitalen Kanal
Zeitliche VerfügbarkeitAn die physische Übergabe gebundenMuss während der gesamten vorgesehenen Nutzungsdauer zugänglich bleiben
⚠ Häufiger Fehler:

Die Papieranleitung direkt durch einen QR-Code zu ersetzen, ohne dem Verbraucher aktiv die Möglichkeit der kostenlosen Papierversion anzubieten. Artikel 24 Absatz 3 verlangt, dass der Verbraucher sie anfordern kann, was bedeutet, ihn am Verkaufsort über diese Möglichkeit zu informieren — nicht sich darauf zu beschränken, sie nur dann auszuhändigen, wenn der Verbraucher von sich aus danach fragt, ohne zuvor über diese Option informiert worden zu sein.

Ein Praxisfall: der Freischneider, den Ferretería Cantoblanco ohne Papieranleitung verkaufte

Maquinaria Cantoblanco S.L., ein fiktiver Händler für kleine Gartenmaschinen, begann 2027 mit dem Verkauf einer Reihe von Freischneidern, deren Hersteller sich für ausschließlich digitale Anleitungen entschieden hatte, zugänglich über einen ins Chassis eingravierten QR-Code. Ein Privatkunde kaufte das Gerät, ohne dass der Verkäufer ihn darüber informierte, dass er die Papieranleitung kostenlos verlangen könne. Wochen später reichte der Kunde bei der Verbraucherschutzbehörde eine Beschwerde ein und machte fehlende ausreichende Information für die sichere Wartung des Geräts geltend. Die Untersuchung ergab, dass der Hersteller Artikel 24 Absatz 2 hinsichtlich des digitalen Zugangs erfüllt hatte, der Händler jedoch seinen Teil des Verkaufsprozesses nicht erfüllt hatte, indem er die in Artikel 24 Absatz 3 vorgesehene Papieralternative nicht aktiv anbot, was zu einer Korrekturempfehlung für das Verkaufsprotokoll führte.

IgeraIndustria im Einsatz: Überprüfung der Einhaltung von Artikel 24

So löst IgeraIndustria den Fall

Frage:

"Wir möchten die Anleitungen unserer Betonmischer ausschließlich auf digitales Format mit QR-Code umstellen. Wir verkaufen sie sowohl an Bauunternehmen als auch an Privatpersonen in Baumärkten. Was verlangt Art. 24 von uns?"

IgeraIndustria antwortet:

"Gemäß Art. 24 Abs. 2 können Sie sich für digitale Anleitungen entscheiden, wenn: Sie die Zugangsmethode an der Maschine oder Verpackung angeben, das Format Download und Ausdruck erlaubt, und Sie die Verfügbarkeit während der gesamten vorgesehenen Nutzungsdauer gewährleisten. Achten Sie jedoch auf den Verkaufskanal in Baumärkten: Art. 24 Abs. 3 verpflichtet Sie, Verbrauchern beim Kauf kostenlos Papier auf Anfrage anzubieten, nicht jedoch Bauunternehmen, die als Fachpersonen kaufen. Ich empfehle Ihnen, Ihre Einzelhändler anzuweisen, vor Abschluss des Verkaufs an eine Privatperson aktiv über die Option der kostenlosen Papierversion zu informieren."

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Erfüllt Ihre digitale Anleitung alle Bedingungen des Artikels 24?

IgeraIndustria prüft den Inhalt gemäß Anhang III und die Bedingungen des digitalen Kanals, bevor Sie eine Verbraucherbeschwerde erhalten.

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Können digitale Informationen und Papierhinweise an derselben Maschine kombiniert werden?

Ja, und dies ist tatsächlich eine von vielen benannten Stellen empfohlene Praxis. Artikel 24 verlangt kein Alles-oder-nichts-Modell: Der Hersteller kann sich für eine vollständig digitale Anleitung entscheiden und nur die Zusammenfassung der kritischen Sicherheitshinweise — Gefahrenpiktogramme, Sicherheitsabstände, Notabschaltverfahren — in Papierform an der Maschine selbst befestigt belassen, um sicherzustellen, dass diese wesentlichen Informationen auch dann verfügbar sind, wenn der Bediener im Moment der Nutzung keinen unmittelbaren Zugang zum digitalen Kanal hat. Dieser hybride Ansatz steht im Einklang mit der allgemeinen Anforderung von Anhang III, dass die kritischsten Sicherheitsinformationen den Nutzer zum Zeitpunkt und am Ort erreichen müssen, an dem sie benötigt werden.

Zusammenfassung: Betriebsanleitung gemäß Artikel 24

  • Die Verordnung 2023/1230 erlaubt digitale Anleitungen standardmäßig, was die Richtlinie 2006/42/EG nicht zuließ.
  • Sie müssen die Zugangsmethode angeben, herunterladbar und ausdruckbar sein sowie während der gesamten Nutzungsdauer verfügbar bleiben.
  • Verbraucher haben Anspruch auf eine kostenlose Papierversion, wenn sie diese beim Kauf verlangen; für Fachpersonen besteht diese gesetzliche Garantie nicht.
  • Der Mindestinhalt gemäß Anhang III, Nummer 1.7.4, ändert sich nicht durch das gewählte Format.
  • Kritische Sicherheitshinweise sollten an der Maschine selbst zugänglich bleiben, nicht nur im digitalen Kanal.

Häufig gestellte Fragen zu Artikel 24

Ab wann dürfen digitale Anleitungen verwendet werden?

Die Möglichkeit, Papier durch ein digitales Format unter den Bedingungen von Artikel 24 Absatz 2 zu ersetzen, gilt ab dem Zeitpunkt der vollständigen Anwendbarkeit der Verordnung (EU) 2023/1230, dem 20. Januar 2027. Vor diesem Datum gilt die Richtlinie 2006/42/EG, die diese Alternative nicht vorsieht.

In welchem Dateiformat müssen digitale Anleitungen bereitgestellt werden?

Artikel 24 schreibt kein konkretes Dateiformat vor, verlangt jedoch, dass es vom Nutzer herunterladbar und ausdruckbar ist. In der Praxis erfüllen Formate wie PDF beide Anforderungen; eine Webseite, die keinen strukturierten Download des vollständigen Inhalts erlaubt, erfüllt möglicherweise nicht die von der Norm geforderte Bedingung des „druckfähigen Formats".

Was passiert, wenn der QR-Code-Link Jahre nach dem Verkauf nicht mehr funktioniert?

Der Hersteller würde gegen die Pflicht verstoßen, die Verfügbarkeit der Anleitung während der gesamten vorgesehenen Nutzungsdauer der Maschine zu gewährleisten, wie es Artikel 24 Absatz 2 vorschreibt. Es liegt in der Verantwortung des Herstellers, das digitale Hosting aufrechtzuerhalten, den Inhalt bei einem Wechsel von Domain oder Anbieter zu migrieren und Weiterleitungsmechanismen vorzusehen, damit der auf der Maschine hinterlegte Zugang weiterhin funktioniert.

Müssen digitale Anleitungen in alle EU-Sprachen übersetzt werden?

Nein, nur in die Amtssprache bzw. -sprachen des Mitgliedstaats oder der Mitgliedstaaten, in denen die Maschine tatsächlich in Verkehr gebracht wird, ebenso wie es die Richtlinie 2006/42/EG für das Papierformat verlangte. Verkauft der Hersteller in mehreren Mitgliedstaaten, muss er die entsprechende digitale Version für jeden Zielmarkt bereitstellen, nicht nur eine allgemeine englische Version.

Wie unterscheide ich, ob mein Kunde im Sinne von Artikel 24 Absatz 3 Verbraucher ist?

Nach dem allgemeinen, analog anwendbaren Kriterium des EU-Verbraucherrechts gilt als Verbraucher die natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die außerhalb ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit liegen. Ein Kauf durch ein Unternehmen für seine Produktionstätigkeit begründet keinen Anspruch auf die kostenlose Papierversion gemäß Artikel 24 Absatz 3, auch wenn der Käufer in anderen Zusammenhängen ebenfalls eine natürliche Person ist.

Kann IgeraIndustria prüfen, ob meine digitale Anleitung Artikel 24 erfüllt?

IgeraIndustria prüft den von Anhang III, Nummer 1.7.4, geforderten Mindestinhalt anhand der vorgelegten Dokumentation und weist darauf hin, wenn Elemente wie Restrisiken, vorgesehene Verwendungsbedingungen oder Wartungsanweisungen fehlen, und erinnert zudem an die Pflicht, eine kostenlose Papierversion anzubieten, wenn der Adressat ein Verbraucher ist — die endgültige geschäftliche Entscheidung liegt jedoch stets beim Hersteller oder Händler.

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Letzte Aktualisierung: Juli 2026 | Autor: Jordi Bassols, Ingenieur für Industriesicherheit, Mitglied der COEIC | Quellen: Verordnung (EU) 2023/1230 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2023 über Maschinen, Artikel 24 und Anhang III, Nummer 1.7.4 (ABl. L 165 vom 29.6.2023); Richtlinie 2006/42/EG (in Kraft bis 19.1.2027). Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Ingenieurberatung dar. IgeraIndustria — kostenlos testen. EUR-Lex — Verordnung (EU) 2023/1230 Dieser Inhalt dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Ingenieurberatung dar. Wenden Sie sich für die Konformitätsbewertung Ihrer Maschine an eine benannte Stelle oder einen qualifizierten Ingenieur für Industriesicherheit.

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