IgeraFincas für Hausverwaltungen in Österreich
Der KI-Assistent für österreichische WEG-Verwaltungen : präzise Antworten zu § 34 WEG-Abrechnungsfristen, § 31 Rücklage und der WEG-Novelle 2022 — auf Basis des österreichischen Wohnungseigentumsgesetzes 2002 (WEG 2002), nicht des deutschen WEG. Von Wien bis Graz, von Salzburg bis Innsbruck.
~9,1 Mio.
Einwohner Österreichs (2024)
~1.000+
Immobilien-/Vermögenstreuhänder-Betriebe österreichweit (WKO)
6 Monate
gesetzliche Frist für die Jahresabrechnung (§ 34 WEG 2002)
€0,90/m²
gesetzlicher Rücklage-Mindestbeitrag seit 1.7.2022 (§ 31 WEG)
Österreich : eigenes WEG 2002 — nicht zu verwechseln mit dem deutschen WEG
Das österreichische Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002, BGBl. I Nr. 70/2002) ist ein eigenständiges Bundesgesetz — unabhängig vom deutschen WEG (Wohnungseigentumsgesetz, zuletzt reformiert durch das WEMoG 2020). Fristen, Mehrheiten und Rücklageregeln unterscheiden sich zwischen beiden Ländern erheblich. IgeraFincas arbeitet ausschließlich mit dem korrekten österreichischen Rechtstext und den zugehörigen Novellen.
§ 34 WEG 2002 — Die 6-Monats-Frist für die Jahresabrechnung
Gemäss § 34 WEG 2002 muss die Abrechnung jedem Wohnungseigentümer innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Abrechnungsperiode übermittelt werden. Der Anspruch auf Rechnungslegung verjährt drei Jahre nach Ende der Abrechnungsperiode. Diese Frist gilt bundesweit, unabhängig vom Bundesland. IgeraFincas erinnert und erklärt Eigentümern den genauen Stand ihrer Abrechnung.
§ 31 WEG 2002 — Rücklage-Mindestbeitrag
Die monatliche Rücklage darf seit 1. Juli 2022 nur in engen Ausnahmefällen unter €0,90 pro m² Nutzfläche liegen; seit 1. Januar 2024 wird dieser Basiswert alle zwei Jahre an die österreichische Inflation (Basis Juni 2021) angepasst. IgeraFincas erklärt Eigentümern in ganz Österreich, warum die Rücklage steigt und wie der aktuelle Mindestbeitrag berechnet wird.
WEG-Novelle 2022 — Erleichterungen für Ladestationen und PV
Seit der WEG-Novelle 2022 gilt für Ladestationen (Langsamladen bis 5,5 kW) und Photovoltaik an Einzelgebäuden/Reihenhäusern eine Zustimmungsfiktion : Werden die übrigen Eigentümer ordnungsgemäss informiert und widersprechen nicht innerhalb von zwei Monaten, gilt die Zustimmung als erteilt. Für gemeinschaftliche Solaranlagen wurde die erforderliche Mehrheit auf zwei Drittel der abgegebenen Stimmen (bei mindestens einem Drittel der Anteile) gesenkt. IgeraFincas erklärt den genauen Ablauf und die Widerspruchsfrist.
Regionale Unterschiede : Wien, Graz, Salzburg
Das WEG 2002 gilt bundeseinheitlich, doch Immobilienpreise und Verwalterdichte unterscheiden sich stark je Bundesland. Wien konzentriert die höchste Zahl an Immobilien- und Vermögenstreuhändern und die höchsten Quadratmeterpreise. Graz und Salzburg folgen mit eigenen lokalen Marktdynamiken — etwa Universitätsstadt-Vermietungsdruck in Graz oder Zweitwohnsitz-Regelungen im Salzburger Umland. IgeraFincas berücksichtigt lokale Besonderheiten je Liegenschaft.
So beantwortet IgeraFincas eine echte Frage aus Österreich
Unsere Hausverwaltung hat gesagt, das deutsche WEG gilt hier nicht. Welches Gesetz gilt für unsere WEG in Graz?
Korrekt — für Ihre Liegenschaft in Graz gilt ausschließlich das österreichische Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002, BGBl. I Nr. 70/2002), ein eigenständiges Bundesgesetz. Es unterscheidet sich vom deutschen WEG unter anderem bei der Abrechnungsfrist: § 34 WEG 2002 verlangt die Jahresabrechnung innerhalb von sechs Monaten nach Ende der Abrechnungsperiode, mit dreijähriger Verjährung des Anspruchs. Auch die Rücklage (§ 31 WEG 2002, Mindestbeitrag €0,90/m² seit 1.7.2022) und die Mehrheitserfordernisse für bauliche Veränderungen folgen eigenen österreichischen Regeln, zuletzt angepasst durch die WEG-Novelle 2022. Quellen : WEG 2002 (Österreich), § 34, § 31 ; WEG-Novelle 2022.
Fragen, die IgeraFincas für österreichische Eigentümer löst
Von Wien bis Graz, von Salzburg bis Innsbruck : präzise Antworten nach WEG 2002
§ 34 WEG 2002 — Fristberechnung Jahresabrechnung
„Unsere Abrechnungsperiode endete im Dezember. Bis wann muss die Abrechnung kommen?“
Sechs Monate nach Ende der Abrechnungsperiode, also bis Ende Juni des Folgejahres (§ 34 WEG 2002). IgeraFincas berechnet das genaue Datum basierend auf der Abrechnungsperiode Ihrer Liegenschaft und prüft, ob der Verwaltervertrag eine kürzere Frist vorsieht.
§ 31 WEG 2002 — Rücklage-Erhöhung erklären
„Warum steigt unsere monatliche Rücklage jedes Jahr ein bisschen?“
Seit 1. Januar 2024 wird der gesetzliche Mindestbeitrag von €0,90/m² alle zwei Jahre an die österreichische Inflation (Basis Juni 2021) angepasst. IgeraFincas erklärt die aktuelle Anpassung und ob Ihre Liegenschaft über oder unter dem gesetzlichen Minimum liegt.
Ladestation installieren — Zustimmungsfiktion
„Ich will eine E-Auto-Ladestation installieren. Brauche ich die Zustimmung aller?“
Nicht zwingend : Seit der WEG-Novelle 2022 gilt für Ladestationen bis 5,5 kW eine Zustimmungsfiktion, wenn die übrigen Eigentümer informiert werden und nicht innerhalb von zwei Monaten widersprechen. IgeraFincas erklärt den genauen Ablauf und die Fristen.
Deutsches vs. österreichisches WEG — Unterschiede
„Ich habe online etwas über das deutsche WEG gelesen. Gilt das auch für meine Wiener Wohnung?“
Nein. Für Wohnungseigentum in Österreich gilt ausschließlich das österreichische WEG 2002 — ein eigenes Bundesgesetz mit eigenen Fristen (§ 34), Rücklageregeln (§ 31) und Mehrheitserfordernissen, unabhängig von deutschen Regelungen wie dem WEMoG 2020. IgeraFincas zitiert ausschließlich die korrekten österreichischen Bestimmungen.
Erfolgsgeschichten — österreichische Hausverwaltungen mit IgeraFincas
Fall 1 — Wien 1. Bezirk · Hochpreis-WEG
WEG-Gebäude Baujahr 1900, 22 Einheiten, Wien Innere Stadt
Eine Wiener Hausverwaltung mit mehreren hochpreisigen Liegenschaften erhielt jährlich eine Flut von Fragen rund um die § 34-Abrechnungsfrist. IgeraFincas wurde mit den Verwalterverträgen und Abrechnungsterminen jeder Liegenschaft ausgestattet.
„Bei Werten wie in der Inneren Stadt will jeder Eigentümer genau wissen, wann die Abrechnung kommt. Jetzt bekommen sie die Antwort sofort.“ — Hausverwalterin, Wien
Fall 2 — Graz · Universitätsstadt-WEG
WEG-Gebäude Baujahr 1978, 38 Einheiten, Graz-Geidorf
Eine Grazer Hausverwaltung mit hohem Anteil an studentischen Mietern und Eigentümern musste häufig Fragen zu Rücklage und Sonderumlagen für Sanierungen beantworten. IgeraFincas wurde mit dem WEG 2002 und den Wirtschaftsplänen der letzten Jahre eingerichtet.
„Viele unserer Eigentümer wohnen nicht in Graz. IgeraFincas beantwortet ihre Fragen, auch wenn sie nicht zur Versammlung kommen können.“ — Verwalter, Graz-Geidorf
IgeraFincas in Österreich & DACH
Häufige Fragen — Hausverwaltungen in Österreich
Gilt das deutsche WEG auch für Wohnungseigentum in Österreich?+
Nein. Österreich hat ein eigenes, vollständig unabhängiges Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002, BGBl. I Nr. 70/2002). Trotz ähnlichen Namens unterscheidet es sich vom deutschen WEG bei Fristen, Rücklageregeln und Mehrheitserfordernissen. IgeraFincas arbeitet ausschließlich mit dem korrekten österreichischen Gesetzestext.
Wie lange darf eine Hausverwaltung in Österreich mit der Jahresabrechnung warten?+
Gemäss § 34 WEG 2002 muss die Abrechnung spätestens sechs Monate nach Ende der Abrechnungsperiode an jeden Wohnungseigentümer übermittelt werden. Der Anspruch auf Rechnungslegung verjährt drei Jahre nach Ende der Abrechnungsperiode. Diese Frist gilt bundesweit.
Wie hoch muss die monatliche Rücklage mindestens sein?+
Seit 1. Juli 2022 darf die Rücklage nur in engen Ausnahmefällen unter €0,90/m² Nutzfläche liegen. Seit 1. Januar 2024 wird dieser Basiswert alle zwei Jahre an die österreichische Inflation angepasst (Basis Juni 2021).
Brauche ich für eine E-Auto-Ladestation die Zustimmung aller Eigentümer?+
Nein, nicht zwingend. Seit der WEG-Novelle 2022 gilt für Ladestationen mit Langsamladung bis 5,5 kW eine Zustimmungsfiktion : Werden die übrigen Eigentümer ordnungsgemäss informiert und widersprechen nicht innerhalb von zwei Monaten, gilt die Zustimmung als erteilt.
Deckt IgeraFincas alle österreichischen Bundesländer ab, nicht nur Wien?+
Ja. Das WEG 2002 gilt bundeseinheitlich in Österreich. IgeraFincas ist für Hausverwaltungen in Wien, Graz, Salzburg, Innsbruck und jedem anderen Bundesland einsetzbar und berücksichtigt liegenschaftsspezifische Verträge und Beschlüsse.
In 48 Stunden einsatzbereit für Ihre österreichische Hausverwaltung
Laden Sie Ihre Verwalterverträge und Abrechnungen hoch. IgeraFincas beantwortet Eigentümerfragen zu § 34 WEG-Fristen, § 31 Rücklage und der WEG-Novelle 2022 — rund um die Uhr, mit dem korrekten österreichischen WEG 2002.
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