Artikel 47 der Maschinenverordnung 2023/1230: So wird die Befugnisübertragung an die Europäische Kommission ausgeübt
Artikel 47 der Verordnung (EU) 2023/1230 legt fest, dass die Europäische Kommission gemäß den Artikeln 6 Absatz 2, 6 Absatz 11 und 7 Absatz 2 delegierte Rechtsakte erlassen kann, und zwar für einen Zeitraum von fünf Jahren ab Inkrafttreten der Verordnung, der sich automatisch um jeweils gleiche Zeiträume verlängert, sofern das Europäische Parlament oder der Rat nicht widersprechen. In der Praxis bedeutet dies, dass die Liste der Hochrisikomaschinen sowie die technischen Anforderungen aktualisiert werden können, ohne dass die gesamte Verordnung neu verhandelt werden muss – stets unter demokratischer Kontrolle.
Artikel 47, Verordnung 2023/1230: Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte gemäß Artikel 6 Absatz 2 (Änderung von Anhang I zu Hochrisikomaschinen), Artikel 6 Absatz 11 (technische Anpassungen) und Artikel 7 Absatz 2 (wesentliche Cybersicherheitsanforderungen) wird der Kommission für einen Zeitraum von fünf Jahren ab Inkrafttreten der Verordnung übertragen. Die Befugnisübertragung verlängert sich stillschweigend um Zeiträume gleicher Länge, es sei denn, das Europäische Parlament oder der Rat widersprechen spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Zeitraums. Beide Organe können die Befugnisübertragung jederzeit widerrufen. Vor dem Erlass eines delegierten Rechtsakts muss die Kommission die von den Mitgliedstaaten benannten Sachverständigen konsultieren, gemäß den Grundsätzen der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung.
5 Jahre + stillschweigende Verlängerung
Das ist der ursprüngliche Zeitraum, in dem die Kommission zentrale technische Aspekte der Verordnung – etwa die Liste der Hochrisikomaschinen in Anhang I – ändern kann, ohne das vollständige ordentliche Gesetzgebungsverfahren zu durchlaufen, allerdings stets unter Aufsicht von Parlament und Rat.
— Verordnung (EU) 2023/1230, Artikel 47 (ABl. L 165 vom 29.6.2023)
Was genau sind die delegierten Rechtsakte, die Artikel 47 regelt?
Ein delegierter Rechtsakt ist ein Rechtsinstrument, das es der Europäischen Kommission erlaubt, nicht wesentliche Elemente eines Gesetzgebungsakts zu ergänzen oder zu ändern, ohne dass Parlament und Rat ein vollständig neues Gesetz verabschieden müssen. Im Fall der Maschinenverordnung bezieht sich Artikel 47 konkret auf drei übertragene Befugnisse: die aus Artikel 6 Absatz 2, die eine Aktualisierung von Anhang I um neue Kategorien von Hochrisikomaschinen ermöglicht; die aus Artikel 6 Absatz 11, die technische Anpassungen aufgrund des technologischen Fortschritts erlaubt; und die aus Artikel 7 Absatz 2, die mit den wesentlichen Sicherheits- und Cybersicherheitsanforderungen verknüpft ist. Diese Architektur ermöglicht es, dass die Verordnung angesichts der technologischen Entwicklung – etwa dem Aufkommen neuer autonomer KI-Funktionen in Maschinen – aktuell bleibt, ohne den Rechtsrahmen über Jahre hinweg zu blockieren.
Wie funktioniert der Verlängerungsmechanismus und wer kann ihn stoppen?
Der anfängliche Fünfjahreszeitraum verlängert sich stillschweigend um jeweils gleiche Zeiträume, das heißt, die Befugnisübertragung läuft nicht automatisch aus und bedarf keiner ausdrücklichen Erneuerung. Artikel 47 führt jedoch ein klares demokratisches Gegengewicht ein: Sowohl das Europäische Parlament als auch der Rat können der Verlängerung widersprechen, und zwar spätestens drei Monate vor Ablauf des laufenden Zeitraums. Widerspricht keines der beiden Organe innerhalb dieser Frist, bleibt die Befugnisübertragung automatisch in Kraft. Das bedeutet für einen Maschinenhersteller, dass die Rechtssicherheit darüber, welche technischen Anforderungen gelten, nicht von einem langsamen Gesetzgebungsprozess abhängt, sondern von einem zügigen, aber überwachten Kontrollmechanismus.
Wer kann die Befugnisübertragung widerrufen und mit welchen Auswirkungen?
Sowohl das Europäische Parlament als auch der Rat haben die Befugnis, die in Artikel 47 genannte Befugnisübertragung jederzeit zu widerrufen. Der Widerruf beendet die Übertragung der im Widerrufsbeschluss genannten Befugnis, wird am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union wirksam (oder zu einem in dem Beschluss selbst genannten späteren Zeitpunkt) und berührt nicht die Gültigkeit der bereits geltenden delegierten Rechtsakte. Für ein Ingenieurbüro, das die Konformität einer Produktionslinie bewertet, bedeutet dies, dass bereits veröffentlichte delegierte Rechtsakte – zum Beispiel eine Aktualisierung von Anhang I – auch dann weiterhin anwendbar bleiben, wenn die Befugnisübertragung für die Zukunft später widerrufen wird.
Warum muss die Kommission vor dem Erlass eines Rechtsakts Sachverständige der Mitgliedstaaten konsultieren?
Artikel 47 verpflichtet die Kommission, vor dem Erlass jedes delegierten Rechtsakts die von den einzelnen Mitgliedstaaten benannten Sachverständigen zu konsultieren, gemäß den in der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung festgelegten Grundsätzen. Diese Vereinbarung legt Transparenz- und Konsultationsstandards fest, die verhindern sollen, dass die Kommission bei sensiblen technischen Fragen – etwa der Einstufung einer neuen Kategorie kollaborativer Roboter als Hochrisikomaschine – isoliert gesetzgeberisch tätig wird. In der Praxis entsteht dadurch ein mehrstufiger Prozess: Konsultation nationaler Sachverständiger, Ausarbeitung des Entwurfs und anschließende Prüfungsfrist durch Parlament und Rat vor dem endgültigen Inkrafttreten des delegierten Rechtsakts.
| Element | Regelung in Artikel 47 |
|---|---|
| Ermächtigungsgrundlage | Artikel 6 Absatz 2, 6 Absatz 11 und 7 Absatz 2 der Verordnung |
| Anfängliche Dauer | 5 Jahre ab Inkrafttreten |
| Verlängerung | Stillschweigend, um Zeiträume gleicher Länge |
| Widerspruch gegen Verlängerung | Parlament oder Rat, bis zu 3 Monate vor Ablauf |
| Widerruf | Jederzeit, durch Parlament oder Rat |
| Vorherige Konsultation | Von den Mitgliedstaaten benannte Sachverständige (Interinstitutionelle Vereinbarung 2016) |
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Praxisfall: Mecanitzats Vallès, S.L.
Mecanitzats Vallès, S.L., ein Hersteller von CNC-Zerspanungsmaschinen mit Sitz in Sabadell und 34 Beschäftigten, bereitete sich 2026 auf das Inkrafttreten der Maschinenverordnung am 20. Januar 2027 vor. Die technische Abteilung mit 3 Ingenieuren stellte fest, dass zwei ihrer Fräsmaschinenmodelle Module für maschinelles Lernen enthielten, um Schnittparameter in Echtzeit anzupassen – eine Funktion, die von künftigen Aktualisierungen von Anhang I über einen delegierten Rechtsakt nach Artikel 6 Absatz 2 betroffen sein könnte. Bevor das Unternehmen 18.500 € in die Rezertifizierung beider Modelle investierte, wollte es klären, ob ein delegierter Rechtsakt in Vorbereitung war, der die Risikoeinstufung dieser Maschinen ändern könnte. Mithilfe von IgeraIndustria prüfte das Unternehmen den Status der in Artikel 47 vorgesehenen Befugnisübertragung und bestätigte, dass zum Zeitpunkt der Abfrage kein veröffentlichter delegierter Rechtsakt vorlag, der die Produktkategorie betraf – wodurch eine verfrühte Rezertifizierung vermieden und 6 Wochen unnötiger Dokumentationsarbeit eingespart wurden.
So löst IgeraIndustria das
Frage:
"Wie viel Zeit hat die Europäische Kommission, um Anhang I zu Hochrisikomaschinen zu ändern, und kann das Parlament das stoppen?"
IgeraIndustria antwortet:
"Gemäß Artikel 47 der Verordnung (EU) 2023/1230 ist der Kommission diese Befugnis für 5 Jahre ab Inkrafttreten übertragen, mit stillschweigender Verlängerung. Das Europäische Parlament oder der Rat können der Verlängerung bis zu 3 Monate vor Ablauf des Zeitraums widersprechen oder die Befugnisübertragung jederzeit widerrufen."
Was bedeutet das im Alltag für Hersteller und Qualitätsingenieure?
Für alle, die die Konformität von Maschinen verwalten, hat Artikel 47 eine sehr konkrete praktische Konsequenz: Der technische Rahmen der Verordnung ist nicht statisch. Die wesentlichen Cybersicherheitsanforderungen aus Artikel 7 Absatz 2 können beispielsweise per delegiertem Rechtsakt angepasst werden, sobald neue Bedrohungen oder Technologien auftreten, ohne auf eine vollständige Gesetzesrevision zu warten, die Jahre dauern könnte. Das zwingt Qualitätsabteilungen und benannte Stellen dazu, das Amtsblatt der Europäischen Union aktiv zu überwachen oder sich auf Werkzeuge zu stützen, die diese regulatorische Überwachung zentralisieren, da ein veröffentlichter delegierter Rechtsakt die Risikobewertung eines bereits zertifizierten oder in der Entwicklung befindlichen Produkts verändern kann.
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Zusammenfassung: Ausübung der Befugnisübertragung nach Artikel 47
- Der Kommission werden für 5 Jahre ab Inkrafttreten delegierte Befugnisse zu Artikel 6 Absatz 2, 6 Absatz 11 und 7 Absatz 2 übertragen.
- Die Befugnisübertragung verlängert sich stillschweigend um Zeiträume gleicher Länge.
- Parlament oder Rat können der Verlängerung bis zu 3 Monate vor Ablauf jedes Zeitraums widersprechen.
- Beide Organe können die Befugnisübertragung jederzeit widerrufen.
- Der Widerruf berührt nicht die bereits geltenden delegierten Rechtsakte.
- Die Kommission muss vor Erlass eines delegierten Rechtsakts Sachverständige jedes Mitgliedstaats konsultieren.
- Das Verfahren folgt den Grundsätzen der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016.
Was ist ein delegierter Rechtsakt, und wie unterscheidet er sich von einer Durchführungsverordnung?
Ein delegierter Rechtsakt ändert oder ergänzt nicht wesentliche Elemente der Basisverordnung, während sich eine Durchführungsverordnung darauf beschränkt, einheitliche Anwendungsbedingungen festzulegen. Artikel 47 regelt speziell die delegierten Rechtsakte im Zusammenhang mit Artikel 6 Absatz 2, 6 Absatz 11 und 7 Absatz 2.
Ab wann beginnt der Fünfjahreszeitraum zu laufen?
Der Fünfjahreszeitraum beginnt mit dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2023/1230, also im Juli 2023, und nicht mit dem Datum der allgemeinen Anwendung ab dem 20. Januar 2027.
Kann das Europäische Parlament einem bereits erlassenen delegierten Rechtsakt widersprechen?
Artikel 47 regelt die allgemeine Ausübung der Befugnisübertragung sowie deren Verlängerung oder Widerruf; das spezifische Widerspruchsverfahren gegen einen einzelnen delegierten Rechtsakt nach dessen Mitteilung wird im nachfolgenden Artikel über Einwände von Parlament und Rat geregelt.
Was passiert, wenn sich weder das Parlament noch der Rat innerhalb der Dreimonatsfrist äußern?
Äußert keines der beiden Organe innerhalb der Dreimonatsfrist vor Ablauf des Zeitraums einen Widerspruch, verlängert sich die Befugnisübertragung automatisch um einen neuen Zeitraum gleicher Dauer, also weitere fünf Jahre.
Warum ist die Konsultation von Sachverständigen der Mitgliedstaaten vorgeschrieben?
Diese Anforderung, die in der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 verankert ist, soll sicherstellen, dass technische Entscheidungen mit unmittelbaren Auswirkungen auf Hersteller in der gesamten Union unter fachlicher nationaler Beteiligung getroffen werden, um einseitige Entscheidungen der Kommission bei Fragen mit hoher industrieller Tragweite zu vermeiden.
Betrifft der Widerruf der Befugnisübertragung bereits zertifizierte Produkte?
Nein. Artikel 47 legt ausdrücklich fest, dass der Widerruf nicht die Gültigkeit bereits geltender delegierter Rechtsakte berührt, sodass Zertifizierungen, die auf früheren delegierten Rechtsakten beruhen, auch nach einem künftigen Widerruf gültig bleiben.
Letzte Aktualisierung: Juli 2026 | Autor: Jordi Bassols, Ingenieur für Industriesicherheit, Mitglied der COEIC | Geprüft von: Rechtsabteilung RegTech Igera | Quellen: Verordnung (EU) 2023/1230 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2023 über Maschinen (ABl. L 165 vom 29.6.2023), Artikel 47. Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. IgeraIndustria — 14 Tage kostenlos testen. EUR-Lex — Verordnung (EU) 2023/1230 Dieser Inhalt dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Ingenieurberatung dar. Wenden Sie sich für die Konformitätsbewertung Ihrer Maschinen an eine benannte Stelle oder einen qualifizierten Ingenieur für Industriesicherheit.