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Artikel 41 der Maschinenverordnung 2023/1230: Erfahrungsaustausch zwischen den notifizierenden Behörden

Jordi Bassols
4 de julio de 2026
8 min read
Artículo 41 del Reglamento de Máquinas 2023/1230: intercambio de experiencias entre autoridades

Artikel 41 der Maschinenverordnung 2023/1230: Erfahrungsaustausch zwischen den notifizierenden Behörden

Artikel 41 der Verordnung (EU) 2023/1230 legt fest, dass die Europäische Kommission den Erfahrungsaustausch zwischen den nationalen Behörden der Mitgliedstaaten organisiert, die für die Politik der Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen zuständig sind. Das praktische Ziel besteht darin, die Kohärenz und Qualität des Notifizierungsverfahrens in der gesamten Union zu verbessern, was sich unmittelbar auf die Glaubwürdigkeit der notifizierten Stellen auswirkt, die gefährliche Maschinen vor ihrem Inverkehrbringen auf dem europäischen Markt zertifizieren.

Artikel 41, Verordnung 2023/1230: Die Kommission organisiert den Erfahrungsaustausch zwischen den nationalen Behörden der Mitgliedstaaten, die für die Politik der Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen zuständig sind, mit dem Ziel, die Kohärenz und Qualität des Notifizierungsverfahrens in der gesamten Union zu verbessern.

Ein einziges Notifizierungsverfahren, 27 verschiedene Behörden

Artikel 41 erkennt implizit ein Risiko an: dass jeder Mitgliedstaat die Kriterien für die Notifizierung von Bewertungsstellen unterschiedlich auslegt und anwendet, was zu Unterschieden in der Strenge zwischen den Ländern führt. Der Erfahrungsaustausch ist der korrigierende Mechanismus.

— Verordnung (EU) 2023/1230, Artikel 41 (ABl. L 165 vom 29.6.2023)

Was genau ist der „Erfahrungsaustausch" nach Artikel 41?

Es handelt sich um einen institutionellen Mechanismus, der von der Europäischen Kommission organisiert und koordiniert wird und durch den die für die Notifizierungspolitik zuständigen nationalen Behörden – also die staatlichen Stellen, die in jedem Mitgliedstaat notifizierte Stellen benennen und beaufsichtigen – Praktiken, Bewertungskriterien, technische Schwierigkeiten und administrative Lösungen austauschen. Es handelt sich nicht um ein optionales oder informelles Forum: Artikel 41 verpflichtet die Kommission aktiv, diesen Austausch zu organisieren, was ihn zu einem strukturellen Bestandteil des Marktüberwachungssystems für Maschinen in der Union macht.

Im Gegensatz zu anderen Artikeln der Verordnung, die sich auf die Pflichten von Herstellern oder Händlern konzentrieren, wirkt Artikel 41 auf institutioneller Ebene zwischen den Staaten. Seine Wirkung ist jedoch indirekt, aber für jedes herstellende Unternehmen relevant: Je kohärenter das Kriterium ist, nach dem die nationalen Behörden Bewertungsstellen notifizieren, desto geringer ist die Diskrepanz bei den Anforderungen an die Zertifizierung von Maschinen in dem einen oder anderen Land.

Warum ist dieser Mechanismus innerhalb der Maschinenverordnung notwendig?

Weil die Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen in die Zuständigkeit jedes einzelnen Mitgliedstaats fällt und nicht direkt in die der Kommission. Jede nationale Behörde wendet ihre eigenen Verwaltungsverfahren an, um zu bestimmen, welche Stellen Maschinen gemäß der Verordnung 2023/1230 zertifizieren dürfen. Ohne einen Koordinierungsmechanismus besteht das Risiko, dass derselbe Maschinentyp je nach dem Land, in dem die zertifizierende Stelle notifiziert wurde, ungleich strengen Bewertungen unterzogen wird, was den Grundsatz des freien Warenverkehrs innerhalb des Binnenmarkts untergräbt.

Artikel 41 begegnet diesem Risiko direkt, indem er festlegt, dass die Verbesserung der „Kohärenz und Qualität" des Notifizierungsverfahrens ein ausdrückliches und dauerhaftes Ziel ist, keine allgemeine Absichtserklärung. Dies steht im Zusammenhang mit den Pflichten der notifizierenden Behörden, die in vorangegangenen Artikeln derselben Verordnung geregelt sind, und stärkt das System der gegenseitigen Kontrolle zwischen den Staaten.

Wer nimmt an diesem Austausch teil, und welche Rolle spielt die Kommission?

Die Teilnehmer sind die nationalen Notifizierungsbehörden jedes Mitgliedstaats, also die Ministerien oder öffentlichen Stellen, die entscheiden, welche Konformitätsbewertungsstellen Maschinen im Rahmen der Verordnung 2023/1230 zertifizieren dürfen. Die Europäische Kommission nimmt nicht als bewertende Behörde teil, sondern als Organisatorin und Vermittlerin des Austauschs: Sie beruft ein, strukturiert und sorgt für die Kontinuität des Prozesses.

Für Maschinenhersteller ist dieser Punkt indirekt relevant: Die notifizierte Stelle, die ihr Produkt zertifiziert, wurde nach Kriterien benannt, die dank Artikel 41 dazu tendieren, sich zwischen den Mitgliedstaaten anzugleichen. Dies verringert das Risiko, dass die Gültigkeit einer Konformitätsbescheinigung durch Marktüberwachungsbehörden eines anderen Landes de facto in Frage gestellt wird.

ElementBeschreibung gemäß Art. 41
OrganisatorEuropäische Kommission
TeilnehmerFür die Notifizierungspolitik zuständige nationale Behörden
Gegenstand des AustauschsErfahrungen zur Notifizierungspolitik von Konformitätsbewertungsstellen
ZweckVerbesserung der Kohärenz und Qualität des Notifizierungsverfahrens
Geografischer GeltungsbereichGesamte Europäische Union

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Praxisfall: Maquinària Industrial Ebre, S.L.

Maquinària Industrial Ebre, S.L., ein Hersteller von Hydraulikpressen mit Sitz in Tortosa (Tarragona), plante im Jahr 2026, die Konformitätsbewertung eines neuen Hochrisiko-Pressenmodells, das in Anhang I der Verordnung aufgeführt ist, bei einer deutschen notifizierten Stelle anstatt bei der üblichen spanischen Stelle zu beantragen, um kürzere Lieferfristen zu erzielen. Das aus 6 Technikern bestehende Qualitätsteam des Unternehmens befürchtete, dass die Bewertungskriterien zwischen notifizierten Stellen verschiedener Länder erheblich voneinander abweichen und Unsicherheit über die Gültigkeit der Bescheinigung in Spanien erzeugen könnten. Bei der Prüfung von Artikel 41 der Verordnung 2023/1230 mit Unterstützung ihrer Rechtsabteilung bestätigten sie, dass der Mechanismus des Erfahrungsaustauschs zwischen den 27 nationalen Notifizierungsbehörden genau darauf ausgelegt ist, solche Divergenzen zu verringern, was ihnen die Rechtssicherheit gab, mit der deutschen Stelle fortzufahren und im Vergleich zur nationalen Option 5 Wochen Zeit zu sparen.

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Frage:

„Kann ich darauf vertrauen, dass eine notifizierte Stelle aus einem anderen EU-Land dieselben Kriterien anwendet wie eine spanische, wenn sie meine Maschinen zertifiziert?"

IgeraIndustria antwortet:

„Ja. Artikel 41 der Verordnung (EU) 2023/1230 verpflichtet die Kommission, den Erfahrungsaustausch zwischen den nationalen Notifizierungsbehörden aller Mitgliedstaaten zu organisieren, mit dem ausdrücklichen Ziel, die Kohärenz und Qualität des Notifizierungsverfahrens in der gesamten Union zu verbessern."

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Zusammenfassung: Artikel 41 der Maschinenverordnung

  • Die Europäische Kommission organisiert den Erfahrungsaustausch zwischen den nationalen Notifizierungsbehörden
  • Das Ziel ist die Verbesserung der Kohärenz des Notifizierungsverfahrens von Konformitätsbewertungsstellen
  • Es nehmen die für die Notifizierungspolitik zuständigen Behörden jedes Mitgliedstaats teil
  • Der Mechanismus zielt auch auf die Verbesserung der Qualität ab, nicht nur der Einheitlichkeit der Notifizierungen
  • Sein Anwendungsbereich ist die Europäische Union insgesamt
  • Er kommt indirekt Herstellern zugute, die Maschinen mit notifizierten Stellen aus verschiedenen Ländern zertifizieren lassen
  • Er stärkt das gegenseitige Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten innerhalb des Binnenmarkts für Maschinen

Schafft Artikel 41 unmittelbare Pflichten für Maschinenhersteller?

Nein. Artikel 41 regelt ausschließlich die Beziehung zwischen der Europäischen Kommission und den nationalen Notifizierungsbehörden. Er begründet keine unmittelbaren Pflichten für Hersteller, Importeure oder Händler von Maschinen, auch wenn sich seine Wirkung auf die normative Kohärenz indirekt auf die Rechtssicherheit des gesamten Sektors auswirkt.

In welchen Abständen muss dieser Erfahrungsaustausch organisiert werden?

Der Text von Artikel 41 legt keine konkrete Periodizität fest; er begründet die allgemeine Pflicht der Kommission, diesen Austausch zu organisieren, und überlässt es ihrem operativen Ermessen, in welchem Rhythmus und in welcher Form die entsprechenden Sitzungen oder Foren stattfinden.

Worin besteht der Unterschied zwischen „notifizierender Behörde" und „notifizierter Stelle"?

Die notifizierende Behörde ist die öffentliche Stelle eines Mitgliedstaats, die Konformitätsbewertungsstellen benennt und beaufsichtigt. Die notifizierte Stelle ist die bereits benannte Einrichtung, die tatsächlich die Konformität der Maschinen zertifiziert. Artikel 41 richtet sich an die Erstgenannten, nicht an die Letztgenannten.

Hat dieser Artikel eine bindende Wirkung für die Mitgliedstaaten?

Ja, insofern er der Kommission die Pflicht auferlegt, den Austausch zu organisieren; die tatsächliche Teilnahme und der Grad der aus diesem Austausch resultierenden Harmonisierung hängen jedoch von der praktischen Zusammenarbeit jeder nationalen Behörde ab.

Wie kann ein herstellendes Unternehmen von diesem Mechanismus profitieren?

Indirekt: Durch die Verbesserung der Kohärenz der Notifizierungskriterien gewinnt der Hersteller an Planungssicherheit bei der Wahl einer notifizierten Stelle in einem beliebigen Mitgliedstaat und verringert das Risiko, dass seine Bescheinigung aufgrund unterschiedlicher Kriterien zwischen den Ländern in Frage gestellt wird.

Gibt es ein formelles Gremium, in dem sich dieser Austausch konkretisiert, etwa eine Koordinierungsgruppe?

Der vorliegende Rechtsinhalt von Artikel 41 gibt keinen Hinweis auf ein formelles Koordinierungsgremium mit eigenem Namen; er beschränkt sich darauf, die Pflicht der Kommission festzulegen, den Erfahrungsaustausch zwischen den nationalen Behörden zu organisieren.

Letzte Aktualisierung: Juli 2026 | Autor: Jordi Bassols, Ingenieur für Arbeitssicherheit, Mitglied der COEIC | Geprüft von: Rechtsabteilung RegTech Igera | Quellen: Verordnung (EU) 2023/1230 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2023 über Maschinen (ABl. L 165 vom 29.6.2023), Artikel 41. Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. IgeraIndustria — 14 Tage kostenlos testen. EUR-Lex — Verordnung (EU) 2023/1230 Dieser Inhalt dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Ingenieurberatung dar. Wenden Sie sich für die Konformitätsbewertung Ihrer Maschinen an eine notifizierte Stelle oder einen qualifizierten Sicherheitsingenieur.

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