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Artikel 39 der Maschinenverordnung 2023/1230: Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen notifizierter Stellen

Jordi Bassols
2 de julio de 2026
7 min read
Artículo 39 del Reglamento de Máquinas 2023/1230: recursos contra las decisiones de los organismos notificados

Artikel 39 der Maschinenverordnung 2023/1230: Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen notifizierter Stellen

Artikel 39 der Verordnung (EU) 2023/1230 verpflichtet jede notifizierte Stelle, ein transparentes, zugängliches und verständliches Rechtsbehelfsverfahren gegen ihre eigenen Entscheidungen vorzusehen – Ablehnung, Einschränkung, Aussetzung oder Entzug einer EU-Baumusterprüfbescheinigung oder einer Qualitätssicherungsbescheinigung. In der Praxis bedeutet dies, dass der Hersteller oder sein Bevollmächtigter einer ungünstigen Entscheidung nicht schutzlos ausgeliefert ist: Er kann sie zunächst vor einer internen Instanz der notifizierten Stelle anfechten, bevor er den Rechtsweg oder die zuständige notifizierende Behörde in Anspruch nimmt.

Artikel 39, Verordnung 2023/1230: Notifizierte Stellen müssen sicherstellen, dass ein transparentes, zugängliches und verständliches Rechtsbehelfsverfahren gegen ihre Entscheidungen – Ablehnung, Einschränkung, Aussetzung oder Entzug einer Bescheinigung – besteht, sodass der Hersteller oder sein Bevollmächtigter die Entscheidung vor einer Instanz innerhalb der Stelle selbst anfechten kann, bevor er gegebenenfalls den Rechtsweg oder die notifizierende Behörde in Anspruch nimmt.

Eine abgelehnte Bescheinigung ist nicht das letzte Wort

Artikel 39 macht den internen Rechtsbehelf zu einem einklagbaren Recht des Herstellers, nicht zu einer optionalen Höflichkeit der notifizierten Stelle. Dieses Verfahren zu ignorieren – oder nicht zu kennen – kann Monate an Verzögerung bei der Vermarktung einer Maschine kosten.

— Verordnung (EU) 2023/1230, Artikel 39 (ABl. L 165 vom 29.6.2023)

Welche Entscheidungen der notifizierten Stelle können angefochten werden?

Artikel 39 erfasst ausdrücklich vier Arten ungünstiger Entscheidungen: die Ablehnung einer EU-Baumusterprüfbescheinigung oder Qualitätssicherungsbescheinigung, die Einschränkung ihres Geltungsbereichs, die vorübergehende Aussetzung der Bescheinigung sowie deren endgültigen Entzug. Es handelt sich um die Entscheidungen mit der größten wirtschaftlichen Auswirkung für einen Hersteller, da jede von ihnen die CE-Kennzeichnung der Maschine blockiert oder einschränkt und damit ihr Inverkehrbringen auf dem europäischen Markt. Nicht erfasst sind hingegen rein administrative oder terminliche Fragen, die den inhaltlichen Kern der Konformitätsbewertung nicht berühren.

Wie muss das Rechtsbehelfsverfahren nach Artikel 39 beschaffen sein?

Der Gesetzestext verlangt drei konkrete Eigenschaften: Transparenz, Zugänglichkeit und Verständlichkeit. Transparenz bedeutet, dass der Hersteller die Regeln, Fristen und Kriterien, die auf seinen Rechtsbehelf angewendet werden, im Voraus kennt. Zugänglichkeit bedeutet, dass das Verfahren keine unverhältnismäßigen Hürden – wirtschaftlicher, zeitlicher oder formaler Art – auferlegen darf, die von der Ausübung dieses Rechts abschrecken. Verständlichkeit erfordert, dass die Informationen in klaren Worten bereitgestellt werden, ohne dass spezialisierte Rechtsberatung nötig ist, um die zu befolgenden Schritte zu verstehen. Diese drei Anforderungen machen den internen Rechtsbehelf zu einer echten verfahrensrechtlichen Garantie, nicht zu einer bloß formalen Angelegenheit auf dem Papier.

Wer kann den Rechtsbehelf einlegen, und an wen richtet er sich zuerst?

Artikel 39 berechtigt den Hersteller oder seinen Bevollmächtigten, die Entscheidung anzufechten. Die erste Rechtsbehelfsebene richtet sich stets an eine Instanz innerhalb der notifizierten Stelle selbst, die von derjenigen verschieden ist, die die ursprüngliche Entscheidung getroffen hat. Nur wenn dieser interne Rechtsbehelf den Streit nicht löst, kann der Hersteller je nach Fall den Rechtsweg oder die notifizierende Behörde, die die Stelle beaufsichtigt, in Anspruch nehmen. Diese abgestufte Reihenfolge soll die meisten technischen Meinungsverschiedenheiten in der schnellsten und kostengünstigsten Phase lösen und den Rechtsweg den Fällen vorbehalten, die ihn tatsächlich erfordern.

Was geschieht, wenn die notifizierte Stelle über kein solches Verfahren verfügt?

Das Bestehen eines Rechtsbehelfsverfahrens gemäß Artikel 39 ist eine strukturelle Bedingung dafür, dass eine Stelle ihre Notifizierung behält. Sein Fehlen oder seine Mängel stellen einen von der notifizierenden Behörde überprüfbaren Verstoß dar, der eine Korrektur verlangen oder letztlich die Benennung der Stelle selbst infrage stellen kann. Für den Hersteller bedeutet dies, dass er sich direkt auf Artikel 39 berufen kann, wenn eine notifizierte Stelle sich weigert, seinen Rechtsbehelf zu bearbeiten, oder ihn nicht über die verfügbaren Wege dafür informiert.

Anfechtbare EntscheidungUnmittelbare Auswirkung für den HerstellerErster Schritt nach Art. 39
Ablehnung der BescheinigungKeine CE-Kennzeichnung möglichRechtsbehelf bei interner Instanz der Stelle
Einschränkung des GeltungsbereichsTeilweise Abdeckung der ZertifizierungRechtsbehelf bei interner Instanz der Stelle
AussetzungVermarktung vorübergehend gestopptRechtsbehelf bei interner Instanz der Stelle
Entzug der BescheinigungMaschine vom europäischen Markt ausgeschlossenRechtsbehelf bei interner Instanz, danach Rechtsweg oder notifizierende Behörde

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Praxisfall: Maquinaria Industrial Rovira, S.L.

Maquinaria Industrial Rovira, S.L., Hersteller von Hydraulikpressen in Sabadell, erhielt im März 2027 die Mitteilung über die Aussetzung ihrer EU-Baumusterprüfbescheinigung für eine Reihe von 8 Pressenmodellen, nachdem eine Nachaudit der notifizierten Stelle eine dokumentarische Abweichung in der technischen Dokumentation festgestellt hatte. Die Qualitätsabteilung von Rovira, mit 3 Technikern, die für die Beziehung zur Stelle zuständig sind, legte innerhalb von 15 Tagen Rechtsbehelf bei der internen Berufungsinstanz der notifizierten Stelle ein und reichte die korrigierte Dokumentation sowie einen zusätzlichen technischen Bericht von 22 Seiten ein. Die interne Instanz prüfte den Fall innerhalb von 30 Tagen und hob die Aussetzung auf, wodurch ein geschätzter Produktionsstillstand von 180.000 Euro monatlichem Umsatz für diese Produktlinie vermieden wurde. Ohne das Rechtsbehelfsverfahren nach Artikel 39 hätte Rovira direkt den Rechtsweg beschreiten müssen, mit Fristen von Monaten statt Wochen.

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Frage:

"Unsere EU-Baumusterprüfbescheinigung wurde ausgesetzt, bei wem lege ich zuerst Rechtsbehelf ein?"

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"Gemäß Artikel 39 der Verordnung (EU) 2023/1230 musst du den Rechtsbehelf zuerst bei einer Instanz innerhalb der notifizierten Stelle selbst einlegen, die von derjenigen verschieden ist, die die Entscheidung getroffen hat. Nur wenn diese Instanz den Streit nicht löst, kommt der Rechtsweg oder die notifizierende Behörde infrage."

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Zusammenfassung: Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen notifizierter Stellen

  • Artikel 39 verpflichtet jede notifizierte Stelle, ein eigenes Rechtsbehelfsverfahren vorzusehen
  • Es muss für den Hersteller transparent, zugänglich und verständlich sein
  • Es erfasst Ablehnung, Einschränkung, Aussetzung und Entzug von Bescheinigungen
  • Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter sind zur Einlegung des Rechtsbehelfs berechtigt
  • Der erste Schritt ist stets eine interne Instanz der notifizierten Stelle
  • Erst danach kommt der Rechtsweg oder die notifizierende Behörde infrage
  • Das Fehlen dieses Verfahrens ist ein Verstoß, der die Benennung der Stelle infrage stellen kann

Gilt Artikel 39 für alle notifizierten Stellen der EU?

Ja, es handelt sich um eine einheitliche Verpflichtung für alle notifizierten Stellen im Rahmen der Verordnung (EU) 2023/1230, unabhängig davon, welcher Mitgliedstaat sie benannt hat.

Kann ich den internen Rechtsbehelf überspringen und direkt vor Gericht gehen?

Artikel 39 gestaltet den internen Rechtsbehelf als vorgelagerten Weg vor dem Rechtsweg oder der notifizierenden Behörde, sodass seine Funktion gerade darin besteht, vor einer Eskalation des Konflikts eine schnelle Überprüfung zu bieten.

Was passiert, wenn die notifizierte Stelle nicht innerhalb einer angemessenen Frist auf den Rechtsbehelf antwortet?

Fehlende Antwort oder ungerechtfertigte Verzögerung verletzt die Anforderungen an Transparenz und Zugänglichkeit nach Artikel 39 und kann der notifizierenden Behörde, die die Stelle beaufsichtigt, zur Kenntnis gebracht werden.

Kann der Bevollmächtigte anstelle des Herstellers Rechtsbehelf einlegen?

Ja, Artikel 39 berechtigt ausdrücklich sowohl den Hersteller als auch seinen Bevollmächtigten zur Einlegung des Rechtsbehelfs.

Kann eine teilweise Einschränkung des Geltungsbereichs der Bescheinigung angefochten werden?

Ja, Artikel 39 erfasst ausdrücklich die Einschränkung des Geltungsbereichs der Bescheinigung unter den anfechtbaren Entscheidungen, nicht nur die vollständige Ablehnung oder den Entzug.

Welche Instanz innerhalb der notifizierten Stelle entscheidet über den Rechtsbehelf?

Die Verordnung verlangt, dass es sich um eine Instanz innerhalb der Stelle selbst handelt, was in der Praxis ein eigenständiges Berufungsgremium oder einen Berufungsausschuss bedeutet, der vom ursprünglichen Bewerter getrennt ist, der die Entscheidung getroffen hat.

Letzte Aktualisierung: Juli 2026 | Autor: Jordi Bassols, Ingenieur für Arbeitssicherheit, registriert bei COEIC | Geprüft von: Rechtsabteilung RegTech Igera | Quellen: Verordnung (EU) 2023/1230 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2023 über Maschinen (ABl. L 165 vom 29.6.2023), Artikel 39. Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. IgeraIndustria — 14 Tage kostenlos testen. EUR-Lex — Verordnung (EU) 2023/1230 Dieser Inhalt dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Ingenieurberatung dar. Für die Konformitätsbewertung deiner Maschine wende dich an eine notifizierte Stelle oder einen qualifizierten Ingenieur für Arbeitssicherheit.

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