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Artikel 35 der Maschinenverordnung 2023/1230: Kennnummern und Listen notifizierter Stellen

Jordi Bassols
28 de junio de 2026
8 min read
Artículo 35 del Reglamento de Máquinas 2023/1230: números de identificación y listas de organismos notificados

Artikel 35 der Maschinenverordnung 2023/1230: Kennnummern und Listen notifizierter Stellen

Artikel 35 der Verordnung (EU) 2023/1230 legt fest, dass die Europäische Kommission jeder notifizierten Stelle eine eindeutige Kennnummer zuweist, auch wenn diese Stelle gleichzeitig im Rahmen mehrerer Harmonisierungsrechtsakte der Union notifiziert ist, und dass die Kommission eine öffentliche Liste der notifizierten Stellen veröffentlicht und auf dem neuesten Stand hält, aus der die Tätigkeiten, für die sie notifiziert wurden, sowie ihr genauer technischer Geltungsbereich hervorgehen. In der Praxis ist diese Nummer die Referenz, die Hersteller, Händler und Importeure von Maschinen überprüfen müssen, bevor sie sich auf ein Konformitätsbewertungszertifikat verlassen.

Artikel 35, Verordnung 2023/1230: Die Kommission weist jeder notifizierten Stelle eine eindeutige Kennnummer zu, auch wenn diese im Rahmen mehrerer Harmonisierungsrechtsakte der Union notifiziert ist, und veröffentlicht und aktualisiert die öffentliche Liste der notifizierten Stellen unter Angabe der Tätigkeiten, für die sie notifiziert wurden, sowie ihres technischen Geltungsbereichs.

Eine Nummer, mehrere Harmonisierungsrechtsakte

Ist eine Stelle sowohl nach der Maschinenverordnung als auch beispielsweise nach der Richtlinie über elektromagnetische Verträglichkeit oder der Verordnung über persönliche Schutzausrüstungen notifiziert, weist die Kommission ihr eine einzige, für all diese Regelungen gültige Kennnummer zu und vermeidet so Verwechslungen und administrative Doppelarbeit.

— Verordnung (EU) 2023/1230, Artikel 35 (ABl. L 165 vom 29.6.2023)

Was ist die Kennnummer einer notifizierten Stelle?

Es handelt sich um einen vierstelligen numerischen Code, den die Europäische Kommission jeder notifizierten Stelle zu dem Zeitpunkt zuweist, an dem ein Mitgliedstaat ihre Notifizierung gemäß Artikel 34 mitteilt. Diese Nummer ändert sich nicht, solange die Stelle ihre Notifizierung aufrechterhält, und sie muss zwingend zusammen mit dem Namen der Stelle in jeder EU-Baumusterprüfbescheinigung, jeder Bescheinigung über umfassende Qualitätssicherung oder jedem Konformitätsbewertungsdokument für Hochrisikomaschinen gemäß Anhang I Teil B angegeben werden.

Artikel 35 stellt zudem einen wichtigen Aspekt klar: Erbringt dieselbe Stelle Bewertungsdienstleistungen im Rahmen mehrerer Harmonisierungsrechtsakte der Union - der Maschinenverordnung, der PSA-Verordnung, der Aufzugsrichtlinie und weiterer -, weist ihr die Kommission nicht für jeden Rechtsakt eine eigene Nummer zu. Es wird eine einzige Kennnummer beibehalten, was die Rückverfolgbarkeit für Hersteller vereinfacht, die mit sektorübergreifend tätigen Stellen zusammenarbeiten.

Wie wird die Liste der notifizierten Stellen veröffentlicht?

Die Kommission unterhält und aktualisiert eine öffentliche, online zugängliche Datenbank, in der jede notifizierte Stelle zusammen mit ihrer Kennnummer, dem notifizierenden Mitgliedstaat, den Kategorien von Maschinen oder Sicherheitsbauteilen, für die sie akkreditiert wurde, sowie dem konkreten technischen Geltungsbereich ihrer Zuständigkeit aufgeführt ist. Diese Liste wird jedes Mal aktualisiert, wenn eine neue Notifizierung erfolgt, eine Änderung des Geltungsbereichs vorgenommen wird oder eine Aussetzung oder ein Widerruf der Notifizierung stattfindet, gemäß den in den vorangegangenen Artikeln des Kapitels über notifizierte Stellen vorgesehenen Verfahren.

Für eine Qualitätsabteilung ist die Einsichtnahme in diese Liste vor Unterzeichnung eines Vertrags mit einer notifizierten Stelle keine Option, sondern die einzige verlässliche Möglichkeit zu bestätigen, dass die Stelle tatsächlich befugt ist, den konkreten Maschinentyp zu bewerten, der hergestellt wird, und nicht nur eine angrenzende allgemeine Kategorie.

Warum ist der in der Liste angegebene technische Geltungsbereich wichtig?

Der technische Geltungsbereich legt genau fest, welche Arten von Maschinen, Sicherheitsfunktionen oder Konformitätsbewertungsverfahren die Stelle durchführen darf. Eine Stelle kann für Kreissägen notifiziert sein, nicht aber für hydraulische Pressen, oder für das EU-Baumusterprüfverfahren, nicht aber für das System der umfassenden Qualitätssicherung. Eine außerhalb des veröffentlichten technischen Geltungsbereichs ausgestellte Bescheinigung ist rechtlich ungültig, auch wenn die Stelle in der Liste geführt wird und über eine gültige Kennnummer verfügt.

Wer ist für die Überprüfung dieser Informationen verantwortlich?

Die Verantwortung liegt letztlich beim Hersteller, der die Konformitätsbewertung in Auftrag gibt. Weder die Tatsache, dass die Stelle einen unterzeichneten Vertrag hat, noch guter Glaube entbinden den Hersteller davon, vor und während der Beziehung zur Stelle zu überprüfen, dass die von der Kommission veröffentlichte Kennnummer und der technische Geltungsbereich mit der tatsächlich beauftragten Tätigkeit übereinstimmen.

ElementWer verwaltet esFolge bei Versagen
Eindeutige KennnummerEuropäische KommissionBescheinigung ohne gültige Referenz
Aktualisierte öffentliche ListeEuropäische KommissionHersteller beauftragt nicht befugte Stelle
Angegebener technischer GeltungsbereichNotifizierende Behörde + KommissionBescheinigung außerhalb des Geltungsbereichs, nichtig
Vorherige Überprüfung vor BeauftragungHerstellerVerantwortung des Herstellers gegenüber dem Markt

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Praxisbeispiel: Mecanitzats Puig, S.L.

Mecanitzats Puig, S.L., ein Hersteller von industriellen Laserschneidmaschinen in Terrassa, beauftragte 2026 eine deutsche notifizierte Stelle mit der EU-Baumusterprüfung einer neuen Blechschneidlinie mit hohem Risiko gemäß Anhang I Teil B. Vor der Vertragsunterzeichnung prüfte der Qualitätsverantwortliche des Unternehmens - mit 42 jährlich verkauften Einheiten an Kunden in Frankreich und Portugal - die öffentliche Liste der notifizierten Stellen der Kommission und stellte fest, dass die der Stelle zugewiesene Kennnummer das Laserschneiden von Metallen abdeckte, jedoch ausdrücklich Systeme mit automatisierter robotergestützter Zuführung ausschloss - genau die Funktion, die seine neue Maschine enthielt. Dank dieser Überprüfung vermied das Unternehmen eine möglicherweise ungültige Bescheinigung, die die Vermarktung in den drei Märkten blockiert und eine zweite Prüfung erzwungen hätte, mit geschätzten Kosten von 18.000 Euro und acht Wochen Verzögerung, die dadurch vermieden wurden.

Wie IgeraIndustria dies löst

Frage:

Verfügt die notifizierte Stelle 0123 über einen technischen Geltungsbereich zur Bewertung von Laserschneidlinien mit robotergestützter Zuführung?

IgeraIndustria antwortet:

Gemäß Artikel 35 der Verordnung 2023/1230 ist die Kennnummer 0123 in der Liste der Kommission mit einem technischen Geltungsbereich geführt, der auf konventionelles Laserschneiden beschränkt ist; Systeme mit automatisierter robotergestützter Zuführung sind nicht enthalten. Überprüfen Sie den aktuellen Geltungsbereich vor der Beauftragung.

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Zusammenfassung: Kennnummern und Listen notifizierter Stellen

  • Die Kommission weist jeder notifizierten Stelle eine eindeutige Kennnummer zu.
  • Diese Nummer bleibt bestehen, auch wenn die Stelle im Rahmen mehrerer Harmonisierungsrechtsakte der Union notifiziert ist.
  • Die Kommission veröffentlicht und aktualisiert eine öffentliche Liste der notifizierten Stellen.
  • Die Liste gibt die Tätigkeiten an, für die jede Stelle notifiziert wurde.
  • Die Liste präzisiert den genauen technischen Geltungsbereich jeder Stelle.
  • Eine außerhalb des veröffentlichten technischen Geltungsbereichs ausgestellte Bescheinigung ist nicht gültig.
  • Der Hersteller muss diese Informationen vor und während der Vertragsbeziehung mit der Stelle überprüfen.

Ändert sich die Kennnummer, wenn die Stelle in einem neuen Land notifiziert wird?

Nein. Die Kennnummer ist an die Stelle gebunden, nicht an den notifizierenden Mitgliedstaat, weshalb sie stabil bleibt, es sei denn, es kommt zu einem Widerruf und einer vollständig neuen Notifizierung.

Kann eine Stelle mehrere Nummern haben, wenn sie in verschiedenen Sektoren tätig ist?

Nein, gemäß Artikel 35 weist die Kommission eine einzige Kennnummer zu, auch wenn die Stelle im Rahmen unterschiedlicher Harmonisierungsrechtsakte der Union notifiziert ist, einschließlich der Maschinenverordnung selbst.

Wo kann die öffentliche Liste der notifizierten Stellen eingesehen werden?

Die Europäische Kommission veröffentlicht und aktualisiert sie in ihrer offiziellen Datenbank notifizierter Stellen, die online und kostenlos für jeden Hersteller, Händler oder Importeur zugänglich ist.

Welche konkreten Informationen müssen zusammen mit der Stelle in der Liste aufgeführt sein?

Anzugeben sind die Kennnummer, die Tätigkeiten, für die die Stelle notifiziert wurde, sowie ihr technischer Geltungsbereich, das heißt, welche Arten von Maschinen oder Konformitätsbewertungsverfahren sie tatsächlich zertifizieren kann.

Was passiert, wenn ich eine Stelle beauftrage, deren technischer Geltungsbereich meine Maschine nicht abdeckt?

Die ausgestellte Bescheinigung ist nicht geeignet, die Konformität dieser konkreten Maschine nachzuweisen, was die CE-Kennzeichnung und die Vermarktung im Binnenmarkt verhindern und den Hersteller einer Haftung aussetzen kann.

Wie oft wird die Liste der notifizierten Stellen aktualisiert?

Die Kommission hält sie kontinuierlich aktuell und nimmt jede neue Notifizierung, Änderung des Geltungsbereichs, Aussetzung oder Widerruf auf, sobald diese formell mitgeteilt wird, gemäß den in der Verordnung vorgesehenen Verfahren.

Letzte Aktualisierung: Juli 2026 | Autor: Jordi Bassols, Ingenieur für Industriesicherheit, Mitglied der COEIC | Geprüft von: Rechtsabteilung RegTech Igera | Quellen: Verordnung (EU) 2023/1230 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2023 über Maschinen (ABl. L 165 vom 29.6.2023), Artikel 35. Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. IgeraIndustria - 14 Tage kostenlos testen. EUR-Lex - Verordnung (EU) 2023/1230 Dieser Inhalt dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Ingenieurberatung dar. Für die Konformitätsbewertung Ihrer Maschinen wenden Sie sich an eine notifizierte Stelle oder einen qualifizierten Ingenieur für Industriesicherheit.

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