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Artikel 26 und 27 der Maschinenverordnung 2023/1230: Wie eine notifizierte Stelle benannt und notifiziert wird

Jordi Bassols
3 de julio de 2026
11 min read
Artículos 26 y 27 del Reglamento de Máquinas 2023/1230: cómo se designa y notifica un organismo notificado

Artikel 26 und 27 der Maschinenverordnung 2023/1230: Wie eine notifizierte Stelle benannt und notifiziert wird

Direkte Antwort: Die Artikel 26 und 27 der Verordnung (EU) 2023/1230 regeln das Verfahren, mit dem ein Mitgliedstaat der Europäischen Kommission und den übrigen EU-Ländern mitteilt, welche Stellen befugt sind, Konformitätsbewertungsaufgaben durch Dritte durchzuführen — die sogenannten „notifizierten Stellen" — und welche nationale Behörde („notifizierende Behörde") für ihre Benennung, Bewertung und Überwachung zuständig ist. Ein Hersteller, der eine EU-Baumusterprüfung, eine umfassende Qualitätssicherung oder eine Einzelprüfung benötigt — die Verfahren nach Artikel 25, die das Einschalten eines Dritten erfordern — kann sich nur an eine Stelle wenden, die offiziell in der NANDO-Datenbank der Europäischen Kommission notifiziert ist. In diesem Artikel erklären wir, wie dieses institutionelle Getriebe funktioniert und warum es bei der Wahl der Stelle für die Zertifizierung Ihrer Maschine wichtig ist.

Die Verordnung 2023/1230, die ab dem 20. Januar 2027 vollständig anwendbar ist, behält das aus dem europäischen Akkreditierungsrahmen der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 überkommene Notifizierungssystem bei, integriert es aber in Kapitel V, das vollständig der Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen gewidmet ist.

✓ Zitierfähige Definition:

Die Notifizierung ist der formale Akt, mit dem ein Mitgliedstaat der Kommission und den übrigen Mitgliedstaaten die Daten einer Konformitätsbewertungsstelle mitteilt, die befugt ist, Zertifizierungsaufgaben durch Dritte im Rahmen der Verordnung (EU) 2023/1230 durchzuführen. Die notifizierende Behörde ist das nationale Organ, das für die Bewertung dieser Stelle vor ihrer Notifizierung und für deren Überwachung während der Dauer ihrer Zulassung zuständig ist.

Ein einziges Register für die gesamte EU

Alle notifizierten Stellen im Rahmen einer EU-Harmonisierungsverordnung oder -richtlinie, einschließlich der Maschinenverordnung, werden in der NANDO-Datenbank (New Approach Notified and Designated Organisations) der Europäischen Kommission veröffentlicht, mit ihrer eindeutigen Kennnummer und ihrem genauen technischen Geltungsbereich.

— Europäische Kommission, NANDO-Datenbank, in Anwendung der Verordnung (EU) 2023/1230 und der Verordnung (EG) Nr. 765/2008

Wozu verpflichtet Artikel 26 die Mitgliedstaaten genau?

Artikel 26 ist kurz, bildet aber den Grundstein des gesamten Drittparteien-Systems: „Die Mitgliedstaaten notifizieren der Kommission und den übrigen Mitgliedstaaten die Stellen, die zur Durchführung der Konformitätsbewertungsaufgaben durch Dritte gemäß dieser Verordnung befugt sind." Ohne diese Notifizierung kann keine Stelle — mag sie noch so technisch kompetent sein — als notifizierte Stelle im Sinne der Verfahren nach Artikel 25 handeln, die das Eingreifen eines unabhängigen Dritten erfordern (EU-Baumusterprüfung nach Anhang VII, umfassende Qualitätssicherung nach Anhang IX oder Einzelprüfung nach Anhang X).

Das bedeutet, dass ein Prüflabor mit hervorragender technischer Akkreditierung, dessen Mitgliedstaat es aber nicht formell bei der Kommission notifiziert hat, keine gültigen EU-Baumusterprüfbescheinigungen für das gesamte Gebiet der Union ausstellen kann. Die Notifizierung ist somit eine konstitutive, nicht bloß deklaratorische Voraussetzung.

Wer benennt die notifizierten Stellen in jedem Land?

Artikel 27 Absatz 1 verpflichtet jeden Mitgliedstaat, eine notifizierende Behörde zu benennen, die für die Einrichtung und Durchführung der erforderlichen Verfahren zur Bewertung und Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen sowie für deren kontinuierliche Überwachung zuständig ist, einschließlich der Einhaltung von Artikel 32 der Verordnung (Rücknahme der Notifizierung, wenn die Stelle die Anforderungen nicht mehr erfüllt).

Artikel 27 Absatz 2 selbst führt eine wichtige Flexibilität ein: Die Mitgliedstaaten können entscheiden, dass die Bewertung und Überwachung der notifizierten Stellen von einer nationalen Akkreditierungsstelle durchgeführt wird, wie sie in der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 definiert ist. In Spanien obliegt diese Aufgabe der Entidad Nacional de Acreditación (ENAC), die die Kandidatenstellen technisch nach der Norm EN ISO/IEC 17065 und anderen harmonisierten Akkreditierungsnormen bewertet, während die formale notifizierende Behörde gegenüber der Kommission in der Regel dem zuständigen Industrieministerium obliegt.

Kann die notifizierende Behörde ihre Aufgaben delegieren?

Ja, unter strengen Bedingungen. Artikel 27 Absatz 3 erlaubt es der notifizierenden Behörde, die Bewertung, Notifizierung oder Überwachung an eine Stelle zu delegieren oder anderweitig zu übertragen, die keine staatliche Einrichtung ist, verlangt jedoch, dass diese Stelle Rechtspersönlichkeit besitzt und mutatis mutandis dieselben Anforderungen an Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Kompetenz erfüllt, die Artikel 30 der Verordnung an die Konformitätsbewertungsstellen selbst stellt — Anforderungen, die wir im nächsten Artikel dieser Serie im Detail analysieren. Darüber hinaus muss diese beauftragte Stelle über Mechanismen verfügen, die die aus ihren Tätigkeiten entstehenden Haftungsrisiken abdecken, typischerweise durch eine Haftpflichtversicherung.

Artikel 27 Absatz 4 schließt den Kreis mit einer für die Rechtssicherheit des Systems bedeutsamen Klarstellung: Auch wenn die notifizierende Behörde diese Aufgaben delegiert, trägt sie die volle Verantwortung für die von der beauftragten Stelle durchgeführten Aufgaben. Die operative Delegation mindert nicht die institutionelle Verantwortung des Mitgliedstaats gegenüber der Kommission und den übrigen Mitgliedstaaten.

FunktionTypischer Verantwortlicher in SpanienRechtsgrundlage
Technische Bewertung der KandidatenstelleEntidad Nacional de Acreditación (ENAC)Art. 27 Abs. 2 + Verordnung (EG) 765/2008
Formelle Notifizierung bei der Europäischen KommissionZuständiges IndustrieministeriumArt. 26
Kontinuierliche Überwachung der notifizierten StelleNotifizierende Behörde (delegierbar unter Bedingungen)Art. 27 Abs. 1 und 3
Öffentliche Veröffentlichung der StellenlisteEuropäische Kommission (NANDO-Datenbank)Art. 26 in der Verwaltungspraxis
⚠ Häufiger Fehler:

Anzunehmen, dass die bloße ENAC-Akkreditierung eines Labors oder einer Zertifizierungsstelle — gemäß EN ISO/IEC 17065 — automatisch bedeutet, unter der Verordnung 2023/1230 notifiziert zu sein. Die Akkreditierung ist ein notwendiger vorheriger Schritt, aber erst die tatsächliche Veröffentlichung in der NANDO-Datenbank nach formeller Notifizierung bei der Kommission gemäß Artikel 26 befähigt diese Stelle, Bescheinigungen mit Gültigkeit in der gesamten Union auszustellen. Überprüfen Sie stets die Kennnummer der notifizierten Stelle und ihren genauen Geltungsbereich — eine allgemeine Akkreditierung allein reicht nicht aus.

Ein Praxisfall: Wahl einer notifizierten Stelle für eine Fahrzeughebebühne

Talleres Industriales Bracons S.A., ein fiktiver Hersteller von Hebebühnen für die Fahrzeugwartung — eine Kategorie gemäß Anhang I Teil A Nummer 3 der Verordnung —, musste ein EU-Baumusterprüfverfahren gemäß Artikel 25 Absatz 2 einleiten. Die Qualitätsabteilung kontaktierte zunächst ein mechanisches Prüflabor mit ausgezeichnetem technischem Ruf, stellte aber bei der Überprüfung der NANDO-Datenbank fest, dass dieses Labor nicht mit spezifischem Geltungsbereich für Hebemaschinen unter der Verordnung 2023/1230 notifiziert war, sondern nur für Materialprüfungen unter einer anderen sektoralen Richtlinie. Bracons musste die Suche erneut beginnen und eine Stelle mit aktiver NANDO-Kennnummer und ausdrücklichem Geltungsbereich für „Hebebühnen und Hebeausrüstungen für Fahrzeuge" unter der Maschinenverordnung auswählen, um so eine rechtlich ungültige Bescheinigung zu vermeiden.

IgeraIndustria in Aktion: Überprüfung des Status einer notifizierten Stelle

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Frage:

„Ich benötige eine notifizierte Stelle für die EU-Baumusterprüfung einer Umformpresse. Wie überprüfe ich, ob die mir vorgeschlagene Stelle tatsächlich gemäß den Artikeln 26 und 27 der Verordnung 2023/1230 befugt ist?"

IgeraIndustria antwortet:

„Gemäß den Artikeln 26 und 27 der Verordnung (EU) 2023/1230 ist eine Stelle nur gültig, wenn sie in der NANDO-Datenbank der Europäischen Kommission notifiziert ist, mit aktiver Kennnummer und technischem Geltungsbereich, der ausdrücklich 'Maschinen — Verordnung (EU) 2023/1230' oder die konkrete Kategorie Ihres Anhangs I umfasst. Ich empfehle Ihnen, von der Stelle ihre genaue NANDO-Nummer zu verlangen und diese direkt in der öffentlichen Datenbank abzugleichen, bevor Sie den Vertrag unterzeichnen. Eine Bescheinigung einer nicht im entsprechenden Bereich notifizierten Stelle verleiht bei den Marktüberwachungsbehörden keine Vermutung der Gültigkeit."

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Was passiert, wenn eine notifizierte Stelle die Anforderungen nicht mehr erfüllt?

Die von Artikel 27 Absatz 1 vorgeschriebene kontinuierliche Überwachung ist keine bürokratische Formalität: Stellt die notifizierende Behörde fest, dass eine Stelle die in Artikel 30 festgelegten Anforderungen an Unabhängigkeit, technische Kompetenz oder Unparteilichkeit nicht mehr erfüllt, muss sie das in Artikel 32 der Verordnung vorgesehene Verfahren zur Einschränkung, Aussetzung oder Rücknahme der Notifizierung einleiten. Bereits vor der Rücknahme ausgestellte Bescheinigungen behalten grundsätzlich ihre Gültigkeit, es sei denn, es wird nachgewiesen, dass sie unter Nichteinhaltung der geltenden Anforderungen ausgestellt wurden; in diesem Fall können die Marktüberwachungsbehörden sie im Rahmen des Verfahrens nach Artikel 43, das wir in einem anderen Artikel dieser Serie analysieren, in Frage stellen.

Zusammenfassung: Notifizierung und notifizierende Behörden

  • Nur bei der Kommission offiziell notifizierte Stellen (Art. 26) dürfen im Rahmen der Verfahren B, H oder G nach Artikel 25 zertifizieren.
  • Jeder Mitgliedstaat benennt eine notifizierende Behörde (Art. 27 Abs. 1), die sich in Spanien üblicherweise auf ENAC für die technische Bewertung stützt.
  • Die Bewertung kann an eine Akkreditierungsstelle (Art. 27 Abs. 2) oder eine andere Stelle mit Rechtspersönlichkeit (Art. 27 Abs. 3) delegiert werden, die letztendliche Verantwortung liegt jedoch stets beim Mitgliedstaat (Art. 27 Abs. 4).
  • Überprüfen Sie stets die NANDO-Nummer und den genauen technischen Geltungsbereich der Stelle, bevor Sie sie beauftragen.

Häufig gestellte Fragen zu den Artikeln 26 und 27

Wo kann ich die offizielle Liste der notifizierten Stellen einsehen?

In der NANDO-Datenbank (New Approach Notified and Designated Organisations), die von der Europäischen Kommission verwaltet wird und auf deren Website öffentlich zugänglich ist. Jede notifizierte Stelle ist mit ihrer vierstelligen Kennnummer und den genauen Angaben zu ihrem technischen Geltungsbereich aufgeführt — welche Maschinenkategorien und welche Bewertungsanhänge sie anwenden darf.

Kann eine in einem anderen Mitgliedstaat notifizierte Stelle meine in Spanien hergestellte Maschine zertifizieren?

Ja. Eines der wesentlichen Merkmale des europäischen Notifizierungssystems ist, dass eine von jeder notifizierten Stelle der Union ausgestellte Bescheinigung — unabhängig davon, welcher Mitgliedstaat sie notifiziert hat — im gesamten Gebiet der EU gültig ist. Der Hersteller kann frei zwischen jeder notifizierten Stelle mit dem passenden technischen Geltungsbereich wählen und ist nicht auf die Stellen seines eigenen Landes beschränkt.

Was ist der Unterschied zwischen Akkreditierung und Notifizierung?

Die Akkreditierung ist die technische Bewertung der Kompetenz einer Stelle nach internationalen Normen wie EN ISO/IEC 17065, die in der Regel von der nationalen Akkreditierungsstelle (in Spanien ENAC) durchgeführt wird. Die Notifizierung ist der nachfolgende Verwaltungsakt, geregelt durch Artikel 26 der Verordnung, mit dem der Mitgliedstaat der Kommission formell mitteilt, dass diese akkreditierte Stelle befugt ist, als notifizierte Stelle unter der Maschinenverordnung zu handeln. Eine Stelle kann akkreditiert sein, ohne bereits notifiziert zu sein.

Berechnet die notifizierende Behörde Gebühren für ihre Bewertungsdienstleistungen?

Die Verordnung regelt die Gebühren der notifizierenden Behörde gegenüber den Kandidatenstellen nicht unmittelbar — im Unterschied zu Artikel 25 Absatz 5, der die notifizierten Stellen verpflichtet, bei der Festlegung ihrer eigenen Gebühren gegenüber den Herstellern die KMU zu berücksichtigen. In der Praxis wenden sowohl ENAC als auch die zuständigen Ministerien Verwaltungsgebühren an, die durch nationale Rechtsvorschriften geregelt sind.

Kann ein Unternehmensverband als notifizierte Stelle fungieren?

Artikel 30 Absatz 3, den wir im nächsten Artikel dieser Serie im Detail analysieren, sieht diese Möglichkeit ausnahmsweise vor: Eine Stelle, die einem Unternehmensverband oder Berufsverband angehört, der Unternehmen vertritt, die an der Konzeption, Herstellung, Lieferung, Montage, Nutzung oder Wartung der von ihr bewerteten Maschinen beteiligt sind, kann als Konformitätsbewertungsstelle betrachtet werden, sofern ihre Unabhängigkeit und das Fehlen von Interessenkonflikten nachgewiesen werden.

Kann IgeraIndustria die NANDO-Datenbank direkt für mich abfragen?

IgeraIndustria hilft bei der Vorbereitung der technischen Dokumentation und bei der Ermittlung, welchen Geltungsbereich der notifizierten Stelle Ihre Maschine gemäß den Artikeln 25, 26 und 27 der Verordnung benötigt, und berät Sie zu den Überprüfungskriterien, die Sie gegenüber jeder Kandidatenstelle anwenden sollten, wobei die endgültige Abfrage und Beauftragung der notifizierten Stelle stets dem Hersteller obliegt.

Unterschreiben Sie nicht mit einer Stelle, ohne deren offizielle Notifizierung zu überprüfen

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Letzte Aktualisierung: Juli 2026 | Autor: Jordi Bassols, Ingenieur für Arbeitssicherheit, Mitglied des COEIC | Quellen: Verordnung (EU) 2023/1230 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2023 über Maschinen, Artikel 26 und 27 (ABl. L 165, 29.6.2023); Verordnung (EG) Nr. 765/2008 über Akkreditierung und Marktüberwachung; NANDO-Datenbank der Europäischen Kommission. Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Ingenieurberatung dar. IgeraIndustria — kostenlose Testversion. EUR-Lex — Verordnung (EU) 2023/1230 Dieser Inhalt dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Ingenieurberatung dar. Wenden Sie sich für die Konformitätsbewertung Ihrer Maschine an eine notifizierte Stelle oder einen qualifizierten Ingenieur für Arbeitssicherheit.

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