MÜNCHEN · WEG 2020 · WOHNUNGSEIGENTUM

IgeraFincas für WEG-Verwalter in München

Der KI-Assistent für Münchner Hausverwaltungen : WEG-Reform 2020 (WEMoG), Verwalterzertifizierung nach §26a WEG, Beschlusssammlung, energetische Sanierung nach KfW BEG und Bayerische Bauordnung. Präzise Antworten von Schwabing bis Maxvorstadt.

Keine Kreditkarte WEG 2020 + BayBauO integriert DSGVO-konform

1,56 Mio.

Einwohner in München (2024)

220.000+

Wohnungseigentümer-Einheiten (WEG) in München

€9.500/m²

durchschnittlicher Wohnungspreis München 2024

67%

der Münchner WEGs brauchen energetische Sanierung (BEG)

München : WEG-Verwaltung nach der Reform von 2020

Das WEGMoG (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz) vom 1. Dezember 2020 hat das WEG grundlegend reformiert : neue Verwalterpflichten, vereinfachte Beschlussfassung für bauliche Veränderungen und die Zertifizierungspflicht ab Dezember 2022. IgeraFincas kennt jede Änderung im Detail.

WEMoG 2020 — Verwalterzertifizierung (§26a WEG)

Seit dem 1. Dezember 2022 können Wohnungseigentümer von der Verwaltung die Vorlage eines Zertifikats als Wohnimmobilienverwalter (IHK) verlangen. Das Zertifikat belegt Kenntnisse in WEG-Recht, Mietrecht, Buchhaltung und technischem Gebäudemanagement. In München haben bereits über 70% der Hausverwaltungen das IHK-Zertifikat beantragt. IgeraFincas erklärt Eigentümern ihre Rechte gemäß §26a WEG.

Beschlusssammlung (§24 Abs. 7 WEG) — Pflicht für alle WEGs

Der Verwalter ist verpflichtet, eine vollständige Beschlusssammlung zu führen und zu aktualisieren. In München gibt es WEGs mit Jahrzehnte alten Beschlussprotokollen, die schwer zugänglich sind. IgeraFincas indexiert Ihre Beschlusssammlung und beanwortet Fragen wie: „Wurde jemals ein Beschluss über die Tiefgaragennutzung gefasst?“ — direkt mit Verweis auf die entsprechende AG-Sitzung.

Bauliche Veränderungen (§20 WEG n.F.) — Vereinfachte Mehrheiten

Das WEMoG hat bauliche Veränderungen vereinfacht. Seit 2020 genügt für bauliche Veränderungen grundsätzlich die einfache Mehrheit (§20 Abs. 1 WEG), sofern die Änderung das Gemeinschaftseigentum betrifft und keine unbilligen Nachteile für einzelne Eigentümer entstehen. Besondere Maßnahmen (z.B. E-Ladensäulen, barrierefre Zugänge, Breitbandanschlüsse) sind auf Verlangen eines einzigen Eigentümers durchzuführen. IgeraFincas erklärt die neuen Mehrheitserfordernisse.

KfW BEG — Energetische Sanierung in Münchner WEGs

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet WEGs bis zu 45% Zuschuss für umfassende Sanierungen (Effizienzgebäude 55/40). In München sind viele Nachkriegsbauten der 1950er-70er Jahre in dringendem Sanierungsbedarf. Die BayernLB und die Stadtsparkasse München bieten zusätzliche Bayerische Förderprogramme an. IgeraFincas erklärt Eigentümern die Grundlagen der Förderung und die notwendigen Abstimmungen in der Eigentümerversammlung.

Wie IgeraFincas eine echte WEG-Frage in München beantwortet

IgeraFincas — WEG Leopoldstraße 42, München-Schwabing
Eigentümer:

Ich möchte eine E-Ladesäule für mein Elektroauto in der Tiefgarage installieren. Kann ich das einfach so machen?

KI:

Ja, Sie haben seit der WEG-Reform 2020 (WEMoG) ein individuelles Anspruchsrecht auf die Installation einer E-Ladesäule gemäß §20 Abs. 2 Nr. 2 WEG. Das bedeutet: Sie können die Installation auf eigene Kosten verlangen, auch wenn die Mehrheit der Eigentümer dagegen ist. Der Beschluss muss allerdings trotzdem in der Eigentümerversammlung gefasst werden — Ihnen kann lediglich kein “Nein” auferlegt werden. Die WEG kann verlangen, dass Sie einen von ihr beauftragten Fachbetrieb nutzen und die Kosten für die notwendige Verstärkung der Zuleitung in der Tiefgarage übernehmen. Der Stromanschluss muss vom Netzbetreiber (Stadtwerke München) genehmigt werden. Quellen: §20 Abs. 2 Nr. 2 WEG n.F. (WEMoG 2020); Bayerisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Leitfaden E-Mobilität in WEGs 2023.

⌛ 3s🕐 24/7📄 §20 WEG n.F. zitiert🚫 0 Halluzinationen

Fragen, die IgeraFincas für Münchner Eigentümer löst

Von Schwabing bis Maxvorstadt, von Bogenhausen bis Neuhausen : präzise Antworten

Sondereigentum vs. Gemeinschaftseigentum

„Mein Nachbar hat seinen Balkon verglast. Musste er das in der WEG beschließen lassen?“

Eine Balkonverglasung verändert das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes und betrifft das Gemeinschaftseigentum, auch wenn der Balkon selbst als Sondereigentum eingetragen ist. Nach WEG-Recht bedürfen derartige Änderungen eines Beschlusses der Eigentümerversammlung (§20 WEG). Der Verwalter kann bei eigenmächtigen baulichen Veränderungen die Rückbauverpflichtung durchsetzen. Quellen: §20 WEG n.F.; BGH V ZR 49/17.

Instandhaltungsrücklage — Höhe und Verwendung

„Wie viel muss unsere WEG in die Instandhaltungsrücklage einzahlen?“

Das WEG schreibt keine gesetzliche Mindestpflicht vor, aber die Verwaltung hat eine Sorgfaltspflicht. Die II. Berechnungsverordnung empfiehlt als Anhaltspunkt 0,8–1,0% des Gebäudewertes jährlich. Für Münchner Altbauten mit hohem Instandhaltungsbedarf empfehlen Sachverständige häufig 1,5–2%. Die Rücklage darf nur für Instandhaltungsmaßnahmen des Gemeinschaftseigentums verwendet werden, nicht für laufende Bewirtschaftungskosten.

Sonderumlagen — Abstimmung und Widerspruch

„Die WEG hat eine Sonderumlage von 8.000€ für Dachsanierung beschlossen. Kann ich widersprechen?“

Eine Sonderumlage wird mit einfacher Mehrheit (§25 WEG) beschlossen. Sie können gegen den Beschluss vorgehen, wenn er formell oder materiell fehlerhaft ist — Anfechtungsklage beim Amtsgericht München (AG München) innerhalb von einem Monat nach dem Beschluss. Die Klage hat jedoch keine aufschiebende Wirkung; die Zahlungspflicht besteht bis zur Entscheidung fort. IgeraFincas erklärt die Anfechtungsvoraussetzungen gemäß §44 WEG.

Denkmalschutz — Sanierung in Münchner Altbaugebieten

„Unser Gründerzeit-Haus in Maxvorstadt steht unter Denkmalschutz. Können wir Solarpanels anbringen?“

Beim Denkmalschutz in Bayern gilt das BayDSchG (Bayerisches Denkmalschutzgesetz). Solarpanels an denkmalgeschützten Gebäuden bedürfen einer denkmalrechtlichen Erlaubnis des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege (BLfD). In Maxvorstadt gibt es Ensembleschutz. Das BLfD kann Panels auf dem Rückdach (nicht strassenseitig sichtbar) genehmigen. IgeraFincas erklärt die Antragstellung und typische Auflagen des BLfD München.

Erfolgsgeschichten — Münchner WEG-Verwalter mit IgeraFincas

Fall Nr. 1 — Schwabing-West · WEG Clemensstraße

85 Einheiten, Baujahr 1968, Nachkriegsbau Schwabing-West

Die Hausverwaltung Bayern Immobilien GmbH verwaltete diese WEG während der WEG-Reform 2020. Die Änderungen durch das WEMoG — neue Mehrheitsregeln, E-Ladesäulen-Anspruch, vereinfachte bauliche Veränderungen — erzeugten eine Flut von Eigentümerfragen. IgeraFincas wurde mit dem WEG n.F., der Teilungserklärung und den Protokollen der letzten 8 Jahre eingerichtet.

71% der WEMoG-Fragen automatisch beantwortet
Eigentümerversammlung 2024 : 40% weniger Verfahrensfragen
3 E-Ladesäulen-Anträge rechtssicher abgewickelt

„Eigentümer kommen viel besser vorbereitet zur ETV. Das spart uns buchstäblich Stunden.“ — Geschäftsführender Gesellschafter, Bayern Immobilien GmbH

Fall Nr. 2 — Maxvorstadt · Gründerzeit-WEG Augustenstraße

32 Einheiten, Gründerzeit-Gebäude 1898, Denkmalschutzzone Maxvorstadt

Verwaltung München Klassik GmbH verwaltet dieses denkmalgeschützte Ensemble in der Maxvorstadt. Fragen zu Denkmalschutzauflagen (BayDSchG), KfW-Förderung für Denkmäler und den Beschlussanforderungen für Modernisierungen waren wöchentlich. IgeraFincas wurde mit dem BayDSchG, den BLfD-Auflagen und der Teilungserklärung von 1972 ausgestattet.

Denkmalschutz-FAQ : 58% der Fragen ohne Eingriff gelöst
KfW-Anträge besser vorbereitet, Bearbeitungszeit −30%
Zufriedenheitsbewertung Eigentümer : 4,8/5

„Unsere Eigentümer erhalten sofort die richtige Antwort mit dem richtigen Paragraphen. Das ist WEG-Verwaltung auf neuem Niveau.“ — Direktorin, München Klassik GmbH

IgeraFincas in ganz Deutschland

In 48 Stunden einsatzbereit für Ihre Münchner WEGs

Laden Sie Ihre Teilungserklärungen, Teilungserklärungen und Beschlusssammlungen hoch. IgeraFincas beantwortet Eigentümerfragen zu WEMoG, KfW BEG, Denkmalschutz und Sonderumlagen — rund um die Uhr, ohne Ihren Eingriff.

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