Immobilienerwerb in Spanien: Steuern, NIE-Nummer und rechtliche Betreuung durch die Gestoría
Welche Nebenkosten und Steuern fallen beim Kauf einer Immobilie in Spanien an? Die Gesamtkosten belaufen sich in der Regel auf 10% bis 14% über dem Kaufpreis. Beim Erwerb von Bestandsimmobilien ist die Grunderwerbsteuer (ITP) fällig, die je nach autonomer Region zwischen 6% (Madrid) und 10% (Balearen, Katalonien, Valencia) liegt. Bei Neubauten fällt stattdessen die spanische Mehrwertsteuer (10% IVA) zuzüglich Dokumentensteuer (AJD, ca. 1,2% bis 1,5%) an. Vor der notariellen Beurkundung ist die Einholung der spanischen Steuernummer (NIE) zwingend erforderlich.
Die Rolle der Gestoría bei der Eigentumsübertragung
Im Gegensatz zum deutschen Rechtssystem haftet der spanische Notar nicht für verborgene Lasten, Schwarzbauten oder Steuerschulden des Vorbesitzers. Eine Gestoría übernimmt die vollständige Due Diligence:
- Prüfung des Grundbuchauszugs (Nota Simple Informativa).
- Bestätigung der Schuldenfreiheit bei der Gemeinde (IBI) und der Eigentümergemeinschaft (Comunidad).
- Abwicklung der Steuerzahlung und Eintragung im Eigentumsregister (Registro de la Propiedad).
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