Hausgeld-Rechner 2026
Berechnen Sie Ihr monatliches Hausgeld anhand von Wohnflaeche, Miteigentumsanteil und den Betriebskosten Ihrer Wohnungseigentuemergemeinschaft (WEG).
Ihre Wohnung
Betriebskosten der Gemeinschaft (Monat, gesamt)
Ihr geschaetztes monatliches Hausgeld
| Bestandteil | Gesamt Gemeinschaft | Ihr Anteil |
|---|---|---|
| Betriebskosten (umlagefaehig + Verwaltung) | 232,00 € | 17,40 € |
| Erhaltungsruecklage (§19 WEG) | — | 82,50 € |
| Hausgeld gesamt | — | 99,90 € |
Ihr Anteil = Betriebskosten der Gemeinschaft x (Ihr MEA / Gesamt-MEA). Dieses Beispiel dient nur zur Orientierung -- die verbindliche Kostenverteilung ergibt sich aus Ihrer Teilungserklaerung/Gemeinschaftsordnung und dem von der Eigentuemerversammlung beschlossenen Wirtschaftsplan.
Umlagefaehig an Mieter (bei Vermietung)
Wenn Sie Ihre Eigentumswohnung vermieten, duerfen Sie nur die auf Mieter umlagefaehigen Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung (BetrKV) weiterberechnen -- nicht die Verwaltervergütung und nicht die Erhaltungsruecklage.
Was ist Hausgeld, und woraus setzt es sich zusammen?
Das Hausgeld (in manchen Regionen auch Wohngeld genannt, nicht zu verwechseln mit dem staatlichen Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz) ist der monatliche Betrag, den jeder Wohnungseigentuemer an die Gemeinschaft der Wohnungseigentuemer (GdWE) zahlt. Rechtsgrundlage ist das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) in der Fassung des WEG-Reformgesetzes von 2020, das die GdWE als eigene teilrechtsfaehige Gemeinschaft etabliert hat.
Grundlage fuer die Hoehe des Hausgelds ist der Wirtschaftsplan nach §28 WEG, den die Eigentuemerversammlung jaehrlich beschliesst. Der Plan schaetzt die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft fuer das kommende Jahr und legt fest, welchen Betrag jede Einheit monatlich vorauszahlt. Am Jahresende wird ueber die Jahresabrechnung mit den tatsaechlichen Kosten verglichen -- Nachzahlungen oder Guthaben sind die Regel, nicht die Ausnahme.
Wichtig: Das Hausgeld besteht aus zwei grundsaetzlich verschiedenen Bestandteilen. Erstens die umlagefaehigen Betriebskosten -- Heizung, Wasser, Hausmeister, Aufzug, Allgemeinstrom, Gebaeudeversicherung -- die bei einer vermieteten Wohnung ueber die Betriebskostenabrechnung nach der Betriebskostenverordnung (BetrKV) an den Mieter weitergegeben werden koennen. Zweitens die nicht umlagefaehigen Kosten: die Verwaltervergütung und die Zufuehrung zur Erhaltungsruecklage nach §19 Abs. 2 Nr. 4 WEG. Diese muss der Eigentuemer immer selbst tragen, unabhaengig davon, ob die Wohnung vermietet ist.
| Bestandteil | Beispiele | An Mieter weitergebbar? |
|---|---|---|
| Umlagefaehige Betriebskosten | Heizung, Wasser, Hausmeister, Aufzug, Allgemeinstrom, Versicherung | Ja, ueber Betriebskostenabrechnung an Mieter (BetrKV) |
| Verwaltervergütung | Honorar des zertifizierten WEG-Verwalters (§26a WEG) | Nein, traegt der Eigentuemer selbst |
| Erhaltungsruecklage | Zufuehrung zur Ruecklage nach §19 Abs. 2 Nr. 4 WEG | Nein, dient dem Vermoegensaufbau der Wohnung |
| Instandhaltungskosten (laufend) | Kleinreparaturen am Gemeinschaftseigentum | Nein (Ausnahme: reine Betriebskosten wie Wartung) |
Aktuelle Entwicklungen, die das Hausgeld beeinflussen
GEG 2024 (Heizungsgesetz)
Das Gebaeudeenergiegesetz verpflichtet Eigentuemergemeinschaften schrittweise zur Umstellung auf Heizsysteme mit hohem Anteil erneuerbarer Energien. Investitionsentscheidungen dazu erhoehen kurzfristig die Ruecklagenzufuehrung, senken aber langfristig die Heizkostenposition im Hausgeld.
Recht auf Lademoeglichkeit (§20 WEG)
Seit der WEG-Reform 2020 hat jeder Eigentuemer einen Anspruch auf Genehmigung einer Wallbox auf eigene Kosten. Wird die Ladeinfrastruktur gemeinschaftlich beschafft, schlaegt sich das im Wirtschaftsplan und damit im Hausgeld nieder.
Zertifizierter Verwalter (§26a WEG)
Seit Dezember 2023 muessen WEG-Verwalter grundsaetzlich eine IHK-Zertifizierung nachweisen. Die damit verbundene Professionalisierung kann sich in der Hoehe der Verwaltervergütung im Hausgeld widerspiegeln.
Grundsteuerreform 2025
Die neue Grundsteuer wird zwar direkt vom Eigentuemer gezahlt, nicht ueber das Hausgeld, ist bei vermieteten Wohnungen aber als umlagefaehige Betriebskostenposition in der separaten Nebenkostenabrechnung relevant und sollte bei der Gesamtkalkulation mitbedacht werden.
Haeufig gestellte Fragen -- Hausgeld
Was ist der Unterschied zwischen Hausgeld und Nebenkosten?
Das Hausgeld ist der Gesamtbetrag, den ein Eigentuemer an die GdWE zahlt. Es besteht aus umlagefaehigen Betriebskosten (die bei Vermietung als Nebenkosten weitergegeben werden koennen) und nicht umlagefaehigen Kosten wie Verwaltervergütung und Erhaltungsruecklage, die der Eigentuemer selbst traegt.
Wie wird das Hausgeld berechnet?
Grundlage ist der Wirtschaftsplan nach §28 WEG. Das Jahresbudget der Gemeinschaft wird nach dem Miteigentumsanteil (MEA) auf alle Einheiten umgelegt. Ihr monatliches Hausgeld = (Jahresbudget / 12) x Ihr MEA-Anteil, zuzueglich Ihres Anteils an der Erhaltungsruecklage.
Muss ich Hausgeld zahlen, wenn ich die Wohnung nicht selbst nutze?
Ja, die Hausgeldpflicht ist an das Eigentum gebunden, nicht an die Nutzung. Bei Leerstand oder Vermietung bleibt die volle Zahlungspflicht bestehen. Bei Vermietung koennen nur die umlagefaehigen Anteile an den Mieter weitergegeben werden.
Was passiert, wenn ich mein Hausgeld nicht bezahle?
Rueckstaende koennen gerichtlich per Mahnbescheid eingefordert werden, es fallen Verzugszinsen an, und bei erheblichem, wiederholtem Zahlungsverzug kann die Gemeinschaft nach §17 WEG in schweren Faellen die Entziehung des Wohnungseigentums beantragen.
Wie hoch sollte die Erhaltungsruecklage im Hausgeld sein?
Das WEG schreibt keinen festen Betrag vor, verlangt aber nach §19 Abs. 2 Nr. 4 WEG eine "angemessene" Ruecklage. In der Praxis liegen viele Gemeinschaften bei 0,80 bis 1,50 Euro pro Quadratmeter und Monat, bei anstehenden Sanierungen deutlich mehr.
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