Erbschaftssteuer Spanien Rechner fuer Auslaender
Beispielrechnungen fuer Mallorca/Balearen (99 % Bonifikation), Comunitat Valenciana (50 %) und Nicht-EU-Erben ohne Bonifikation — basierend auf LISD (Ley 29/1987).
Beispielrechnungen — ISD nach Region
Illustrativ. IgeraGestories KI berechnet Ihre genaue Erbschaftssteuer interaktiv, inklusive regionaler Bonifikation.
Beispiel 1 — Mallorca/Balearen: Sohn erbt Immobilie
Balearische 99 %-Bonifikation (DL 1/2014 Balearen, Art. 7.quinquies)
- Immobilienwert (Erbschaft)
- 800.000 EUR
- Persoenlicher Freibetrag Gruppe II
- -15.956 EUR
- Steuerbasis
- 784.044 EUR
- Nationale ISD-Schuld (Skala Art. 21 LISD)
- ca. 230.000 EUR
- Balearische Bonifikation 99 %
- -ca. 227.700 EUR
- Tatschaechlich zu zahlende ISD
- ca. 2.300 EUR
Ca. 2.300 EUR (statt 230.000 EUR ohne Bonifikation)
EU-Nicht-Residenten koennen die Balearische Bonifikation seit EuGH C-127/12 (2014) ebenfalls beanspruchen.
Beispiel 2 — Comunitat Valenciana: Tochter erbt Immobilie
50 %-Bonifikation CV (Ley 13/1997 CV, Art. 12bis)
- Immobilienwert (Erbschaft)
- 500.000 EUR
- Persoenlicher Freibetrag Gruppe II
- -15.956 EUR
- Steuerbasis
- 484.044 EUR
- Nationale ISD-Schuld (Skala Art. 21 LISD)
- ca. 120.000 EUR
- CV-Bonifikation 50 %
- -ca. 60.000 EUR
- Tatschaechlich zu zahlende ISD
- ca. 60.000 EUR
Ca. 60.000 EUR (vereinfachte Berechnung)
Die tatschaechliche Hoehe haengt vom Vorvermoegens-Multiplikator (Art. 22 LISD) ab. Planung vor dem Erbfall kann erheblich sparen.
Beispiel 3 — Nicht-EU-Erbe ohne regionale Bonifikation
Nur nationale ISD-Skala (Art. 21 LISD) ohne regionale Boni
- Immobilienwert (Erbschaft)
- 400.000 EUR
- Persoenlicher Freibetrag Gruppe II
- -15.956 EUR
- Steuerbasis
- 384.044 EUR
- Nationale ISD-Schuld (Skala Art. 21 LISD)
- ca. 90.000-120.000 EUR
- Keine regionale Bonifikation (Nicht-EU)
- 0 EUR
- Tatschaechlich zu zahlende ISD
- ca. 90.000-120.000 EUR
Ca. 90.000-120.000 EUR (Schaetzwert)
Nicht-EU-Buerger (z. B. aus USA, UK post-Brexit) koennen keine regionalen Bonifikationen beanspruchen — nur die nationale Skala gilt. Gestaltungsmoeglichkeiten bestehen (z. B. Strukturierung ueber spanische SL).
Alle Werte sind Naeherungsrechnungen und dienen der Illustration. Die genaue ISD haengt vom Vorvermoegens-Multiplikator (Art. 22 LISD), den persoenlichen Freibetraegen und dem Wert des geerbten Anteils ab. Rechtsgrundlage: LISD (Ley 29/1987), DA 2a LISD (EuGH-Reform), regionale Bonifikationsgesetze.
Erbschaftssteuer Spanien Rechner — Haeufige Fragen
Warum unterscheidet sich die Erbschaftssteuer je nach Region so stark?
Die Erbschaftssteuer (ISD) in Spanien ist eine staatliche Steuer (LISD, Ley 29/1987), deren Verwaltung und Anpassung aber an die autonomen Gemeinschaften delegiert wurde. Jede Region kann eigene Freibetraege, Bonifikationen und ermaessigten Saetze festlegen. Das fuehrt zu extremen Unterschieden: Balearen und Kanaren bieten 99 %/99,9 % Bonifikation fuer Direktfamilie — de facto Null Erbschaftssteuer. Madrid: ebenfalls 99 %. Comunitat Valenciana: 50 % Bonifikation. Katalonien: moderate Freibetraege, relativ hohe Steuerlast fuer mittlere Vermoegen. Kastilien-La Mancha: kaum Bonifikationen, nahe der nationalen Skala. Seit EuGH C-127/12 (2014) koennen auch EU-Nichtresidenten die regionale Bonifikation des Bundeslandes beanspruchen, in dem die Immobilie liegt.
Wie wird die nationale ISD-Schuld vor Anwendung der regionalen Bonifikation berechnet?
Schritt 1: Nettovermoegens-wert des geerbten Anteils berechnen (Verkehrswert minus Schulden). Schritt 2: Persoenliche Freibetraege abziehen: Gruppe I (Kinder unter 21): 15.956 EUR + 3.990 EUR je Jahr unter 21 (max. 47.858 EUR); Gruppe II (Kinder ueber 21, Ehepartner, Eltern): 15.956 EUR. Schritt 3: Auf die Steuerbasis die nationale ISD-Skala anwenden (Art. 21 LISD): 7,65 % auf die ersten 7.993 EUR; steigende Saetze bis 34 % ueber 797.555 EUR. Schritt 4: Multiplikator gemaess Verwandtschaftsgrad und Vorvermoegens des Erben anwenden (Art. 22 LISD). Schritt 5: Regionale Bonifikation anwenden. Das Ergebnis ist die tatschaechlich zu zahlende ISD.
Kann ich die Erbschaftssteuer durch Schenkung zu Lebzeiten vermeiden?
Schenkungen unterliegen dem gleichen ISD-Gesetz (LISD) wie Erbschaften — die Schenkungssteuer (Impuesto sobre Donaciones) ist eine Modalitaet der ISD. Regionale Bonifikationen gelten auch fuer Schenkungen: Balearen, Kanaren und Madrid haben grosszuegige Schenkungssteuer-Bonifikationen fuer Direktfamilie. Jedoch gibt es wichtige Unterschiede: Schenkungen werden in der Regel mit dem Marktwert der Immobilie zum Zeitpunkt der Schenkung bemessen; spaetere Wertsteigerungen sind fuer Erbschaftszwecke 'schon versteuert'. Zudem loest eine Schenkung einer Immobilie beim Schenker ggf. Kapitalertragsteuer (IRPF/IRNR) auf den Unterschied zwischen Anschaffungskosten und Schenkungswert aus. Planung empfehlenswert.
Was muss ich tun, wenn ich eine spanische Immobilie geerbt habe?
Nach dem Todesfall: (1) Erbschein oder notarielle Erbschaftsannahme (Aceptacion de Herencia); (2) Katasteraenderung (Catastro) und Grundbucheintragung (Registro de la Propiedad) auf den Erben; (3) Modelo 650 (Erbschaftssteuer-Erklaerung) einreichen — Frist 6 Monate ab Todesdatum (Art. 67 RISD); (4) Plusvalia municipal beim Ayuntamiento anzeigen (kann oft auf Erbschaft erlassen werden, Nachweis erforderlich). Als EU-Buerger koennen Sie die regionale Bonifikation beanspruchen (DA 2a LISD, nach EuGH C-127/12). Als Nicht-EU-Buerger gilt nur die nationale ISD-Skala ohne regionale Boni. Es empfiehlt sich, fruezheitig einen spanischen Gestor oder Abogado zu beauftragen.
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