DORA. AI Act. NIS2. BaFin. Sofort zitiert.
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IgeraRegTech liest Ihre Compliance-Dokumentation und beantwortet Fragen zu DORA (in Kraft seit Jan 2025), AI Act 2024, NIS2 und BaFin/KWG mit exakten Verordnungs- und Artikelzitaten. Für Finanzinstitute, Fintechs und Technologieunternehmen.
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Regulierungs-Zeitplan — was gilt bereits?
IKT-Risikomanagement, Meldung von Vorfällen und Risikomanagement für Dritte verpflichtend für Finanzunternehmen
Verbotene KI-Systeme (Social Scoring, biometrische Massenüberwachung) müssen entfernt oder eingestellt werden
Umsetzung in deutsches Recht über das BSI-Gesetz; wesentliche und wichtige Einrichtungen müssen Meldepflichten und Sicherheitsanforderungen erfüllen
Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung und Registrierungspflicht für Hochrisiko-KI-Systeme
Compliance-Bereiche, die IgeraRegTech abdeckt
Von DORA bis AI Act — die komplexesten EU-Vorschriften für den digitalen Sektor, immer aktuell.
DORA — Digital Operational Resilience Act (in Kraft seit Jan 2025)
DORA (Verordnung (EU) 2022/2554) gilt für Banken, Versicherungen, Wertpapierfirmen, Zahlungsinstitute und ihre kritischen IKT-Dienstleister. Fragen zu: IKT-Risikomanagement (Art. 5–15), Meldung von Vorfällen (Art. 17–23), TLPT-Tests (Art. 24–27), Risiken durch Dritte (Art. 28–44). IgeraRegTech zitiert den exakten DORA-Artikel für Ihr Compliance-Team.
AI Act 2024 — Verordnung (EU) 2024/1689
Der AI Act tritt gestaffelt in Kraft: verbotene KI-Praktiken (Feb 2025), Pflichten für Hochrisiko-KI (Aug 2026). Fragen zu Risikokategorien (verboten, hohes Risiko, begrenztes Risiko, minimales Risiko), Pflichten für Anbieter und Betreiber, Konformitätsbewertungen, CE-Kennzeichnung für KI-Systeme und der Rolle der nationalen Aufsichtsbehörde (BNetzA/BSI-Koordination in Deutschland).
NIS2 — Netzwerk- und Informationssicherheit (umgesetzt in Deutschland)
NIS2 (Richtlinie (EU) 2022/2555) wird in Deutschland über das NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) in das BSI-Gesetz überführt. Fragen zu Meldepflichten (24-Stunden-Erstmeldung, 72-Stunden-Detailmeldung), Sicherheitsmaßnahmen, sektoralen Anhängen (wesentliche vs. wichtige Einrichtungen) und der Aufsichtsrolle des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik).
BaFin / KWG — Kreditwesengesetz
Compliance-Fragen für Finanzinstitute: Erlaubnispflicht nach § 32 KWG, Verhaltens- und Organisationspflichten (§ 25a KWG), Offenlegungspflichten, ordnungsgemäße Geschäftsorganisation, AML/KYC-Pflichten nach GwG und die Aufsicht durch BaFin und Bundesbank. Geeignet für Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute.
DSGVO — Datenschutzrecht für Technologieunternehmen
Fragen zu Auftragsverarbeitungsverträgen (Art. 28 DSGVO), Datenschutz-Folgenabschätzung/DSFA (Art. 35 DSGVO), grenzüberschreitenden Datentransfers (Art. 44–49 DSGVO), Einwilligung als Rechtsgrundlage und dem Zusammenspiel von DSGVO und AI Act (bei KI-Systemen, die personenbezogene Daten verarbeiten). Aktuelle Positionen von BfDI und EDSA/EDPB 2025.
Eigene Compliance-Dokumentation
Laden Sie Ihren eigenen DORA-Umsetzungsplan, Ihr NIS2-Sicherheitskonzept, Ihr KI-Register oder Ihr BaFin-Compliance-Handbuch hoch. IgeraRegTech beantwortet interne Fragen direkt anhand Ihrer eigenen Dokumentation, ergänzt durch die aktuellen Gesetzestexte.
Compliance-Fragen, die IgeraRegTech sofort beantwortet
"Müssen wir als Zahlungsinstitut IKT-Vorfälle nach DORA melden?"
IgeraRegTech antwortet: Ja. Gemäß Art. 17 Abs. 1 DORA (Verordnung (EU) 2022/2554) sind Zahlungsinstitute (Finanzunternehmen im Sinne von Art. 2 DORA) verpflichtet, schwerwiegende IKT-bezogene Vorfälle der zuständigen Behörde zu melden (in Deutschland: BaFin). Fristen: Erstmeldung innerhalb von 4 Stunden nach Einstufung als schwerwiegender Vorfall, Detailmeldung innerhalb von 72 Stunden, Abschlussbericht innerhalb eines Monats. Die Schwellenwerte für "schwerwiegende Vorfälle" sind in den technischen Regulierungsstandards von EBA/ESMA/EIOPA festgelegt.
"Fällt unser KI-Empfehlungssystem für die Kreditvergabe unter Hochrisiko-KI?"
IgeraRegTech antwortet: Wahrscheinlich ja. KI-Systeme zur Kreditwürdigkeitsprüfung natürlicher Personen sind in Anhang III des AI Act aufgeführt (Art. 6 Abs. 2 i.V.m. Anhang III Nr. 5 lit. b). Als Hochrisiko-KI-System gelten die Pflichten aus Kapitel III Abschnitt 2 des AI Act: Risikomanagementsystem (Art. 9), technische Dokumentation (Art. 11), Protokollierung (Art. 12), Transparenz (Art. 13), menschliche Aufsicht (Art. 14) sowie Genauigkeit und Robustheit (Art. 15). Die Pflichten gelten ab August 2026.
"Müssen wir für unser neues KI-System zur Kundenprofilbildung eine DSFA durchführen?"
IgeraRegTech antwortet: Ja. Gemäß Art. 35 Abs. 1 DSGVO ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) bei systematischer und umfassender Profilbildung natürlicher Personen erforderlich (Art. 35 Abs. 3 lit. a DSGVO). Kundenprofilbildung für Finanzdienstleistungen steht zudem auf der DSFA-Positivliste der deutschen Aufsichtsbehörden. Zusätzlich verlangt der AI Act für Hochrisiko-KI eine Konformitätsbewertung, die mit der DSFA kombiniert werden kann. Der EDSA/EDPB hat 2024 Leitlinien zum Zusammenspiel von DSGVO und AI Act veröffentlicht.
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