Vermoegenssteuer Spanien fuer Auslaender: IP und Solidaritaetssteuer
Freibetrag 700.000 EUR (Art. 28 LIP), Madrid- und Andalusien-Bonifikation 100 %, Impuesto de Solidaridad ab 3.000.000 EUR (Ley 38/2022) und Modelo 714.
Regionale Vermoegenssteuer-Bonifikationen im Vergleich
Auch bei 100 %-Bonifikation der regionalen IP kann ab 3.000.000 EUR Nettovermoegen die staatliche Solidaritaetssteuer (Ley 38/2022) anfallen — betroffen sind Residente wie Nicht-Residente mit spanischem Vermoegen.
Vermoegenssteuer Spanien — Haeufige Fragen
Wer muss die spanische Vermoegenssteuer zahlen?
Die spanische Vermoegenssteuer (Impuesto sobre el Patrimonio, IP) wird gemaess Ley 19/1991 nach dem steuerlichen Wohnsitz bestimmt: (1) Steuerlich Ansaessige in Spanien (Art. 5.1.a LIP): IP auf das gesamte Weltvermoegen (obligacion personal). (2) Nicht-Residente mit Vermoegenswerten in Spanien (Art. 5.1.b LIP): IP nur auf das in Spanien belegene Vermoegen (obligacion real) — typischerweise Immobilien, aber auch Bankguthaben bei spanischen Banken, Wertpapiere und Anteile an spanischen Gesellschaften. Nicht-residente EU-/EWR-Buerger koennen seit der Reform durch die Disposicion Adicional 4a LIP wahlweise die Regelung der autonomen Gemeinschaft anwenden, in der sich der wertvollste Teil ihres spanischen Vermoegens befindet.
Wie hoch ist der Freibetrag bei der Vermoegenssteuer?
Der staatliche Freibetrag (minimo exento) betraegt gemaess Art. 28 LIP 700.000 EUR pro Person. Fuer steuerlich in Spanien Ansaessige kommt zusaetzlich eine Steuerbefreiung fuer die Hauptwohnung (vivienda habitual) von bis zu 300.000 EUR hinzu (Art. 4.Nueve LIP) — diese Befreiung fuer die Hauptwohnung gilt jedoch nicht fuer Nicht-Residente, da eine in Spanien gelegene Zweitimmobilie eines Auslaenders nicht als vivienda habitual im spanischen Sinne gilt. Einige autonome Gemeinschaften haben eigene, hoehere Freibetraege festgelegt (z. B. Katalonien 500.000 EUR). Ehepaare mit Gueterstand der Gewinngemeinschaft koennen den Freibetrag effektiv verdoppeln, da jeder Ehepartner sein eigenes Vermoegen separat versteuert.
Welche Regionen bieten eine 100 %-Bonifikation?
Madrid gewaehrt seit 2008 gemaess Art. 12 des Decreto Legislativo 1/2010 (Comunidad de Madrid) eine 100 %-Bonifikation auf die gesamte Vermoegenssteuerschuld — die IP wird also formal weiterhin erklaert, aber die Zahllast betraegt Null. Andalusien hat seit 2022 (Decreto-ley 7/2022) ebenfalls eine 100 %-Bonifikation eingefuehrt. Wichtig: Beide Regionen erheben stattdessen die staatliche Solidaritaetssteuer auf grosse Vermoegen (siehe unten), sodass Vermoegen oberhalb von 3.000.000 EUR trotz der regionalen Bonifikation effektiv besteuert werden koennen. Andere Regionen wie Katalonien, Valencia oder die Balearen haben keine vollstaendige Bonifikation und wenden eigene, teils progressive Steuersaetze an (Art. 47 LIP erlaubt den autonomen Gemeinschaften eigene Tarife).
Was ist die Solidaritaetssteuer auf grosse Vermoegen?
Der Impuesto Temporal de Solidaridad de las Grandes Fortunas (ITSGF, Ley 38/2022) wurde eingefuehrt, um zu verhindern, dass Vermoegen durch regionale IP-Bonifikationen (wie in Madrid oder Andalusien) vollstaendig steuerfrei bleiben. Er gilt fuer Nettovermoegen ueber 3.000.000 EUR, mit einem eigenen Freibetrag von 700.000 EUR (Art. 3.Trece Ley 38/2022) und Steuersaetzen von 1,7 % bis 3,5 %. Die bereits gezahlte regionale IP-Schuld wird auf die ITSGF-Schuld angerechnet, sodass keine Doppelbesteuerung entsteht — wer in Madrid wohnt und keine IP zahlt, kann jedoch ab 3.000.000 EUR Nettovermoegen zur ITSGF verpflichtet sein. Die Steuer wurde urspruenglich befristet eingefuehrt und seither mehrfach verlaengert.
Bis wann muss die Vermoegenssteuer erklaert werden?
Die IP-Erklaerung (Modelo 714 fuer Residente, Modelo 714 auch fuer Nicht-Residente mit spanischem Vermoegen ueber dem Freibetrag) folgt demselben Fristenkalender wie die spanische Einkommensteuer: in der Regel von April bis Ende Juni des Folgejahres. Nicht-residente Auslaender ohne spanische Einkommensteuerpflicht reichen die IP-Erklaerung ueber das staatliche AEAT-Verfahren fuer Nicht-Residente ein. Die Erklaerungspflicht besteht unabhaengig von einer tatsaechlichen Zahllast, sobald das in Spanien belegene Vermoegen den anwendbaren Freibetrag von 700.000 EUR uebersteigt oder der Vermoegenswert der Immobilien und Rechte in Spanien 2.000.000 EUR uebersteigt (Art. 37 LIP).
Wie wird eine Immobilie in Spanien fuer die Vermoegenssteuer bewertet?
Gemaess Art. 10 LIP wird eine Immobilie mit dem hoechsten der folgenden drei Werte angesetzt: (1) dem Katasterwert (valor catastral), (2) dem vom Finanzamt festgestellten oder gepruesftem Wert, oder (3) dem Kaufpreis bzw. dem Wert des Erwerbsvorgangs. In der Praxis ist meist der Kaufpreis massgeblich, sofern kein hoeherer Referenzwert (valor de referencia del Catastro, seit 2022 fuer neue Erwerbe verbindlich) vorliegt. Bestehende Hypothekenschulden auf die Immobilie koennen bei der Berechnung des Nettovermoegens abgezogen werden (Art. 9 LIP), was die effektive Steuerlast fuer fremdfinanzierte Immobilienbesitzer reduziert.
Vermoegenssteuer in Spanien — Antworten auf Deutsch
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