Selbststaendig (Autonomo) in Spanien: Steuern und Sozialversicherung fuer Auslaender
RETA-Beitraege 2024 (RDL 13/2022), Quartalsmodelle 303/130/111, NIE-Pflicht, Digital Nomad Visa (Ley 28/2022) und Beckham-Gesetz fuer Freelancer.
Autonomo in Spanien auf einen Blick
Autonomo in Spanien — Haeufige Fragen
Was brauche ich, um mich als Autonomo in Spanien anzumelden?
Fuer die Anmeldung als Autonomo benoetigen Sie: (1) NIE (Numero de Identidad de Extranjero) — der spanische Steueridentifikator fuer Auslaender, beantragt bei der Policia Nacional oder spanischen Konsulaten; (2) Alta im RETA (Regimen Especial de Trabajadores Autonomos) bei der Seguridad Social innerhalb von 60 Tagen nach Aufnahme der Taetigkeit (Modelo TA.0521); (3) Alta bei der AEAT (Agencia Tributaria) mittels Modelo 036 (ausfuehrlich) oder Modelo 037 (vereinfacht) fuer IVA und IRPF-Meldung; (4) Nachweis der Taetigkeit (z. B. erster Vertrag oder Beschreibung der wirtschaftlichen Aktivitaet). EU-Buerger koennen sich direkt anmelden; Buerger aus Nicht-EU-Laendern benoetigen zusaetzlich eine Arbeitserlaubnis oder ein entsprechendes Visum (z. B. Digital Nomad Visa, Ley 28/2022).
Wie hoch sind die RETA-Beitraege 2024?
Seit Januar 2023 sind die RETA-Beitraege einkommensabhaengig (RDL 13/2022). Die Hoehe richtet sich nach dem voraussichtlichen Jahresnettogewinn: Bei einem Nettoeinkommen unter 670 EUR/Monat: Mindestbeitrag ca. 200 EUR/Monat. Bei einem Nettoeinkommen ueber 6.000 EUR/Monat: Maximalbeitrag ca. 590 EUR/Monat. Neugrundestige Selbststaendige (erstmalige Anmeldung) koennen die Flat-Rate von 80 EUR/Monat fuer die ersten 12 Monate in Anspruch nehmen (Cuota de inicio, Art. 38ter LGSS); danach gilt der einkommensabhaengige Beitrag. Die Beitraege werden jaehrlich auf Basis der tatsaechlichen Einnahmen abgerechnet — Unter- oder Ueberzahlungen werden am Jahresende korrigiert.
Welche Steuermodelle muss ich als Autonomo vierteljaehrlich einreichen?
Vierteljaehrliche Pflichten fuer Autonomos: (1) Modelo 303 (IVA-Voranmeldung): Differenz zwischen vereinnahmter und bezahlter IVA. Fristen: 20. April (Q1), 20. Juli (Q2), 20. Oktober (Q3), 30. Januar des Folgejahres (Q4). (2) Modelo 130 (IRPF-Vorauszahlung fuer Direktschaetzer): 20 % des Nettobetriebsgewinns abzueglich Vorauszahlungen. Gilt nicht, wenn mehr als 70 % der Einnahmen Steuerabzug unterliegen (z. B. bei Rechnungen an andere Unternehmen mit 15 % Quellensteuer). (3) Modelo 111 (Lohnsteuer-Einbehalte): Bei Arbeitnehmern oder bei angemieteten Geschaeftsraeumen mit Steuereinbehalt auf Miete. Zuzueglich: Modelo 390 (IVA-Jahreserklarung, Januar) und Modelo 100 (IRPF-Jahreserklarung, Mai-Juni).
Kann ich als Digital Nomad Autonomo in Spanien sein?
Ja. Ley 28/2022 (Startup-Gesetz, Art. 74-82) hat das Digital Nomad Visa eingefuehrt: Nicht-EU-Buerger koennen nach Spanien einreisen und als Autonomo oder als Arbeitnehmer taetig sein, wenn sie remote fuer Auftraggeber oder Arbeitgeber ausserhalb Spaniens arbeiten. Bedingung: Mindestgehalt oder Einkommen von 200 % des spanischen Mindestlohns (ca. 2.800 EUR/Monat 2024), Nachweis der Taetigkeit, private Krankenversicherung. Zusaetzlich kann das Beckham-Gesetz (Art. 93 LIRPF i. V. m. DA 17a) beantragt werden, um nur 24 % Flat Tax zu zahlen. Bis zu 20 % der Einnahmen duerfen von spanischen Kunden stammen, ohne den Status zu verlieren.
Wie behandle ich Rechnungen an EU-Kunden steuerlich?
Fuer Dienstleistungen an EU-Unternehmenskunden (B2B): Gemaess Art. 69.1 LIVA gilt der Leistungsort als der Sitz des Kunden (Reverse-Charge-Verfahren). In der Praxis: Sie stellen die Rechnung ohne IVA aus und der Kunde fuehrt die Steuer in seinem Land ab (Art. 69.2 LIVA). Sie muessen den Umsatz in der Modelo 303 in der Zeile fuer innergemeinschaftliche Dienstleistungen (Erbringung) erfassen. Im Modelo 349 (Zusammenfassende Meldung) sind alle innergemeinschaftlichen Umsaetze zu melden. Fuer B2C-Umsaetze an EU-Verbraucher ab 10.000 EUR jaehrlich: OSS-Verfahren (One Stop Shop, Art. 163 octiesdecies LIVA). Fuer Drittlandskunden: Keine IVA, aber korrekte Rechnungsstellung gemaess Art. 17 RIVA erforderlich.
Wann bin ich als Autonomo steuerlich in Spanien resident?
Die Anmeldung als Autonomo allein begrunudet keinen steuerlichen Wohnsitz in Spanien. Massgeblich ist Art. 9 LIRPF: Steuerlicher Wohnsitz entsteht, wenn man mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in Spanien verbringt oder den wirtschaftlichen Mittelpunkt (nucleo de intereses economicos) in Spanien hat. Die Anmeldung als Autonomo ist jedoch ein starkes Indiz fuer die AEAT, dass der wirtschaftliche Mittelpunkt in Spanien liegt. Wer als Autonomo in Spanien angemeldet ist und dort hauptsaechlich taetig ist, wird in der Regel als steuerlicher Resident betrachtet — mit der Folge der Welteinkommenspflicht in Spanien. Bei Unklarheiten greift der Tie-Breaker des DBA Deutschland-Spanien (Art. 4 DBA).
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