Nichtresidenten-Steuer Spanien (Modelo 210)
Wenn Sie als Nicht-Resident eine spanische Immobilie besitzen oder Kapitalerträge aus Spanien beziehen, unterliegen Sie dem IRNR — Impuesto sobre la Renta de No Residentes (LIRNR RDLeg 5/2004). Hier erfahren Sie alles zu Steuersätzen, Fristen und dem Modelo 210, mit direktem Bezug zu den gesetzlichen Artikeln.
Steuerberater-KI testenIRNR-Steuersätze im Überblick
| Einkunftsart | EU/EWR-Bürger | Nicht-EU (z. B. UK) | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Mieteinnahmen (netto, nach Abzügen) | 19 % | 24 % | Art. 25.1.f + 24.6 LIRNR |
| Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden) | 19 % | 19 % | Art. 25.1.a–e LIRNR |
| Veräußerungsgewinne (Immobilien) | 19 % | 19 % | Art. 25.1.f LIRNR |
| Imputierte Einnahmen (leerstehend) | 19 % | 24 % | Art. 85 LIRPF + 24.5 LIRNR |
| Freiberufliche/Gewerbliche Einnahmen | 24 % | 24 % | Art. 25.1.b LIRNR |
Quelle: LIRNR (RDLeg 5/2004), aktualisiert durch Ley 26/2014 und RD 1776/2004 (RIRNR).
Häufige Fragen zur Nichtresidenten-Steuer
Wer muss Modelo 210 in Spanien einreichen?
Jede natürliche oder juristische Person ohne steuerlichen Wohnsitz in Spanien (Art. 6 LIRNR), die in Spanien Einkünfte erzielt: Mieteinnahmen, Kapitalerträge, Veräußerungsgewinne oder imputierte Einnahmen aus leerstehenden Immobilien. Der steuerliche Wohnsitz wird nach der 183-Tage-Regel des Art. 9 LIRPF bestimmt.
Welchen Steuersatz zahle ich als Nicht-Resident?
EU/EWR-Bürger: 19 % auf alle Einkunftsarten (Art. 25.1.f LIRNR). Nicht-EU-Bürger (z. B. nach Brexit: Briten): 24 % auf Allgemeineinnahmen, 19 % auf Kapitalerträge und Dividenden. Für Mieteinnahmen aus EU-Ländern können Werbungskosten abgezogen werden (Art. 24.6 LIRNR); Nicht-EU-Bürger dürfen dies nicht.
Bis wann muss Modelo 210 für Mieteinnahmen eingereicht werden?
Für Mieteinnahmen gilt eine vierteljährliche Frist: Q1 (Jan–März) bis 20. April; Q2 (Apr–Jun) bis 20. Juli; Q3 (Jul–Sep) bis 20. Oktober; Q4 (Okt–Dez) bis 20. Januar des Folgejahres (Art. 24 RIRNR, RD 1776/2004). Einige Steuerberater reichen jährlich ein — das ist nur dann zulässig, wenn ausschließlich imputierte Einnahmen vorliegen.
Was sind imputierte Einnahmen (rentas imputadas) für leerstehende Immobilien?
Wenn Sie eine spanische Immobilie besitzen, die nicht als Hauptwohnsitz gilt und nicht vermietet ist, müssen Sie trotzdem fiktive Einnahmen versteuern: 1,1 % des Catastral-Werts (Katasterwerts) bei aktualisierten Werten, sonst 2 % (Art. 85 LIRPF i. V. m. Art. 24.5 LIRNR). Die Frist ist das ganze Folgejahr — Modelo 210 bis 31. Dezember.
Kann ich als Deutscher Werbungskosten bei Mieteinnahmen abziehen?
Ja. Als EU-Bürger dürfen Sie nach Art. 24.6 LIRNR die anteiligen Hypothekenzinsen, Gemeinschaftsgebühren (IBI, Müll), Abschreibungen und Maklerprovisionen abziehen. Der Steuersatz auf den Nettoertrag beträgt 19 %. Dieses Recht gilt erst seit dem EuGH-Urteil C-35/08 (2009) — vorher war es Nicht-Residenten verwehrt.
Was passiert bei einem Verstoß gegen die Einreichungspflicht?
Verspätete Einreichung ohne Mahnung: 5–20 % Zuschlag (Art. 27 LGT). Nach Mahnung durch die AEAT: 50–150 % Strafe (Art. 191 LGT). Zusätzlich fallen Verzugszinsen von 3,75 % p. a. an (Art. 26.6 LGT). Die Verjährungsfrist beträgt 4 Jahre (Art. 66 LGT).
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