COSTA BLANCA · ALICANTE · COMUNITAT VALENCIANA

Steuern fuer Deutsche an der Costa Blanca: ITP, IRNR und Vermietung

ITP Comunitat Valenciana 10 %, Tourismuslizenz Decreto 10/2021, IRNR 19 % fuer EU-Buerger, Erbschaftssteuer 50 % Bonifikation (Ley 13/1997 CV), Vermoegenssteuer 2024.

ITP 10 % (DL 1/2005 CV) Tourismuslizenz Decreto 10/2021 erklaert 183-Tage-Regel und Folgen fuer Deutsche

Costa Blanca Steuern auf einen Blick

10 %
ITP Bestandsimmobilien CV
DL 1/2005 CV
19 %
IRNR Mieteinnahmen EU
Netto nach Kostenabzug
50 %
Erbschaftssteuer Bonifikation
Gruppe I+II, Ley 13/1997 CV
183 Tage
Steuerliche Residenz ab
Art. 9 LIRPF

Costa Blanca Steuern — Haeufige Fragen fuer Deutsche

Was ist die Grunderwerbsteuer (ITP) an der Costa Blanca?

Die Comunitat Valenciana (CV) erhebt den ITP (Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales) gemaess DL 1/2005 CV bei Bestandsimmobilien mit einem Satz von 10 %. Fuer Neubauten gilt: IVA 10 % + AJD (Actos Juridicos Documentados) 1,5 % (ebenfalls CV-spezifisch). Ermaessigungen: 8 % ITP fuer den Ersterwerb eines Hauptwohnsitzes bis 150.000 EUR Kaufpreis fuer Personen unter 35 Jahren oder mit Behinderung (Ley 13/1997 CV). Zum Vergleich: Balearen 8-13 %, Madrid 6 %, Kanaren 6,5 %. Die Costa Blanca (Provinz Alicante) liegt damit im mittleren Bereich Spaniens.

Brauche ich eine Tourismuslizenz in der Comunitat Valenciana?

Ja, eine Tourismuslizenz ist Pflicht. Gemaess Decreto 10/2021 CV (Reglamento regulador del alojamiento turistico en la Comunitat Valenciana) muessen Ferienvermietungen: (1) ein Certificado de Compatibilidad Urbanistica vom Ayuntamiento einholen (Nachweis der Vereinbarkeit mit dem Stadtplan); (2) eine Declaracion Responsable beim Ayuntamiento einreichen; (3) sich im HABTUR-Register (Registro de Turismo) eintragen. Die Ferienwohnung muss als solche ausgezeichnet sein und bestimmte Mindestausstattungsanforderungen erfuellen. Vermietung ueber Plattformen (Airbnb, Booking) ohne Lizenz: Bussgelder von 300 EUR bis 600.000 EUR. Die Lizenz ist grundstuecksbezogen und nicht auf andere Objekte uebertragbar.

Wie versteuere ich Mieteinnahmen als Nicht-Resident an der Costa Blanca?

EU-Buerger als Nicht-Residenten: 19 % IRNR auf den Nettogewinn nach Abzug der direkten Kosten (Art. 24.6 LIRNR): IBI (Grundsteuer), Comunidad de Propietarios (Gemeinschaftskosten), anteilige Hypothekenzinsen, Verwaltungsgebuehr, Maklergebuehren fuer Vermietung, Abschreibung. Nicht-EU-Buerger: 24 % auf Bruttomieteinnahmen, kein Kostenabzug. Einreichung: Modelo 210, vierteljaehrlich (Fristen: 20. April/Juli/Oktober/Januar). Wenn die Immobilie nicht vermietet ist (Leerstand): Imputierte Einnahmen 1,1 % des Katastralwerts x 19 % (EU) oder 24 % (Nicht-EU), Modelo 210 jaehrlich bis 31. Dezember des Folgejahres.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer in der Comunitat Valenciana?

Die Comunitat Valenciana gewaehrt gemaess Ley 13/1997 CV Art. 12bis eine 50-prozentige Bonifikation auf die ISD fuer Erben der Gruppe I und Gruppe II (direkte Familie). Das ist deutlich weniger als Balearen (99 %) oder Kanaren (99,9 %), aber besser als das nationale Steuerrecht ohne Bonifikation. Praktisches Beispiel: Immobilie 500.000 EUR, Tochter als Erbin: Nationale ISD-Schuld vor Bonifikation ca. 60.000-80.000 EUR; nach 50 % CV-Bonifikation ca. 30.000-40.000 EUR. Seit EuGH C-127/12 (2014) und DA 2a LISD-Reform: Nicht-residente EU-Erben koennen die 50-prozentige CV-Bonifikation ebenfalls beanspruchen. Einreichung: Modelo 650 beim AEAT oder der valencianischen Steuerbehoe-rde (AVT), Frist 6 Monate ab Todesfall.

Gibt es Vermoegenssteuer in der Comunitat Valenciana?

Ja. Die Vermoegenssteuer (Impuesto sobre el Patrimonio, IP) ist in der Ley 19/1991 geregelt und ist eine staatliche Steuer mit regionaler Anpassung. Die Comunitat Valenciana hat nach einer Periode der Aussetzung die IP fuer 2024 wieder eingefuehrt. Freibetraege: Allgemeiner Freibetrag 700.000 EUR pro Person; zuzueglich 300.000 EUR fuer den Hauptwohnsitz des Residents. Steuersatz: Progressive Skala von 0,2 % bis 2,5 % auf den ueber die Freibetraege hinausgehenden Vermoegensteil. Nicht-Residenten (NR): Zahlen IP nur auf das in Spanien belegene Nettovermoegen; Freibetrag 700.000 EUR allgemein (kein Hauptwohnsitz-Freibetrag fuer NR). Einreichung: Modelo 714 (jaehrlich, im Rahmen der IRPF-Kampagne Mai-Juni).

Muss ich mich in Spanien anmelden, wenn ich mehr als 183 Tage an der Costa Blanca bin?

Ja. Gemaess Art. 9 LIRPF entsteht steuerlicher Wohnsitz in Spanien automatisch ab 183 Aufenthaltstagen im Kalenderjahr. Die Folgen: Welteinkommenspflicht in Spanien (IRPF auf alle weltweiten Einnahmen); Ummeldung bei der AEAT (Modelo 030 oder 036); Anmeldung im Padrón Municipal beim Ayuntamiento empfohlen (nicht zwingend, aber de facto notwendig fuer viele Behoerdengaenge). Beim Wechsel des steuerlichen Wohnsitzes von Deutschland nach Spanien: Deutschland als bisheriger Wohnsitzstaat muss informiert werden; das Finanzamt prueft ggf., ob der tatsaechliche Wegzug vollzogen wurde. DBA Deutschland-Spanien Art. 4 Tie-Breaker greift, wenn beide Laender gleichzeitig Residenz beanspruchen. Sonderfall Rentner: Deutsche gesetzliche Rente bleibt gemaess Art. 18 DBA in Deutschland steuerbar, auch nach Wohnsitzwechsel nach Spanien.

Costa Blanca Steuerfragen sofort auf Deutsch

IgeraGestories hat DL 1/2005 CV, Decreto 10/2021, Ley 13/1997 CV und alle LIRNR-Artikel vollstaendig vorindiziert. Sofortige Antworten mit Artikel-Verweis auf Deutsch.

Kostenlos testen — 14 Tage