Beckham-Gesetz Spanien: 24 % Flat Rate fuer Entsandte und Digital Nomads
Art. 93 LIRPF: Wer qualifiziert sich, wie beantragen (Modelo 149), 6 Jahre Laufzeit, Erweiterung auf Freiberufler und Digital Nomads durch Startup-Gesetz 2023 (Ley 28/2022).
Beckham-Gesetz auf einen Blick
Beckham-Gesetz Spanien — Haeufige Fragen
Wer qualifiziert sich fuer das Beckham-Gesetz?
Das Beckham-Gesetz (Art. 93.1 LIRPF, Ley 35/2006) gilt fuer Personen, die: (1) in den 5 Jahren vor dem Zuzug nach Spanien keinen steuerlichen Wohnsitz in Spanien hatten; (2) aufgrund eines Arbeitsvertrags mit einer spanischen Gesellschaft nach Spanien wechseln ODER als Freiberufler, Unternehmer oder hochqualifizierter Fachkraft taetig sind (seit Ley 28/2022); (3) das Regime innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung bei der spanischen Sozialversicherung per Modelo 149 beantragen. Die urspruengliche Regelung war auf Arbeitnehmer beschraenkt — seit der Startup-Gesetz-Reform 2023 umfasst sie auch Selbststaendige, Digital Nomads und nahe Familienangehoerige.
Welchen Steuervorteil bringt das Beckham-Gesetz?
Berechtigte versteuern ihr Einkommen nicht nach der progressiven IRPF-Skala (bis zu 47 %), sondern mit einem einheitlichen Steuersatz: 24 % auf Einnahmen bis 600.000 EUR pro Jahr (Gehaelter, Honorare); ueber 600.000 EUR gilt 47 %. Kapitalgewinne aus spanischen Vermoegen: 19 % bis 6.000 EUR, 21 % von 6.001 bis 50.000 EUR, 23 % von 50.001 bis 200.000 EUR, 27 % darueber. Auslaendische Einnahmen (Dividenden, Zinsen, Kapitalgewinne aus Nicht-Spanien-Vermoegen) bleiben in der Regel in Spanien steuerfrei — ein erheblicher Vorteil gegenueber der normalen Residenz-Besteuerung (Art. 93.2 LIRPF).
Wie und wann beantrage ich das Beckham-Gesetz (Modelo 149)?
Der Antrag erfolgt ueber das Modelo 149 (Comunicacion para la aplicacion del regimen especial para trabajadores desplazados) und muss innerhalb von 6 Monaten ab dem Datum der ersten Anmeldung bei der spanischen Sozialversicherung (o. ae.) eingereicht werden. Verpasst man diese Frist, verfaellt der Anspruch endgueltig — eine rueckwirkende Beantragung ist nicht moeglich. Einzureichen sind: NIE, Nachweis des Arbeitsvertrags bzw. der Taetigkeit in Spanien, Bestaetigung dass kein Wohnsitz in Spanien in den letzten 5 Jahren bestand. Die AEAT bestaetigt die Bewilligung in der Regel innerhalb von 10 Werktagen.
Gilt das Beckham-Gesetz auch fuer Selbststaendige und Digital Nomads?
Ja, seit der Reform durch Ley 28/2022 (Startup-Gesetz, in Kraft ab 1. Januar 2023) gilt Art. 93 LIRPF i. V. m. DA 17a LIRPF auch fuer: (a) Fernarbeiter, die fuer nicht-spanische Unternehmen remote arbeiten (sog. Digital Nomad Visa gemaess Art. 74-82 Ley 28/2022); (b) Unternehmer, die ein als innovativ anerkanntes Startup gruenden; (c) hochqualifizierte Fachkraefte im STEM-Bereich; (d) Investoren. Fuer Digital Nomads gilt zusaetzlich, dass bis zu 20 % der Einnahmen von spanischen Kunden stammen duerfen, ohne den Anspruch zu verlieren.
Wie wird die Jahreserklaerung unter dem Beckham-Gesetz eingereicht?
Berechtigte reichen das Modelo 151 ein (nicht das normale IRPF-Modell 100). Das Modelo 151 wird zwischen Mai und Juni des Jahres nach dem Steuerjahr bei der AEAT eingereicht. Es werden ausschliesslich spanische Einnahmen erklaert — auslaendische Einnahmen bleiben in der Regel aussen vor. Der Arbeitgeber behalt laufend 24 % Lohnsteuer ein; das Modelo 151 gleicht eventuelle Differenzen aus. Wichtig: Das Modelo 720 (Meldung von Auslandsvermoegen ueber 50.000 EUR) bleibt trotz Beckham-Status verpflichtend gemaess DA 18a LGT.
Kann ich mit dem Beckham-Gesetz die Modelo-720-Meldepflicht vermeiden?
Nein. DA 17a.4 LIRPF stellt klar, dass Personen, die das Sondersteuerregime (Art. 93 LIRPF) in Anspruch nehmen, dennoch gemaess DA 18a LGT zur Meldung von Auslandsvermoegen verpflichtet bleiben, sofern der Gesamtwert eines der drei Vermoegensblock-Kategorien (Auslandskonten, Wertpapiere/Versicherungen, Auslandsimmobilien) 50.000 EUR ueberschreitet. Die Modelo-720-Pflicht ist eine verwaltungsrechtliche Informationsmeldung — unabhaengig vom Steuerregime und unabhaengig davon, ob auf das gemeldete Vermoegen in Spanien Steuern anfallen.
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